Beschluss des Ministeriums für Finanzen und Finanzen zur Identifizierung juristischer Personen

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Anwendungen der künstlichen Intelligenz dringen in immer mehr Bereichen in unser Leben ein.

Die Erklärung zur Änderung der Allgemeinen Erklärung des Untersuchungsausschusses für Finanzvergehen des Ministeriums für Finanzen und Finanzen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dieser Entscheidung war es möglich, Anwendungen der künstlichen Intelligenz bei der Fernidentifizierung juristischer Personen einzusetzen.

Es wurde notwendig, Remote-Kundenbeziehungen zu juristischen Personen aufzubauen.

Während Fernidentifizierungstechniken mit dem Ziel eingesetzt werden können, die Kundenidentität nur bei echten Personen zu überprüfen, erforderten die technologischen Entwicklungen im Finanzwesen den Aufbau von Fernkundenbeziehungen sowohl für im Handelsregister eingetragene juristische Personen als auch für echte Personen.

Es wurde eine Zertifizierungsregel für das Informationssicherheitsmanagementsystem eingeführt

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der Fernidentifizierung um eine technologieintensive Anwendung handelt, gelten zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheitsbedingungen bei der externen Dienstleistungsbeschaffung die Zertifizierungsregel des Informationssicherheitsmanagementsystems und die Meldepflicht zu einigen technischen Fragen für den Fall, dass Anwendungen der künstlichen Intelligenz in der Ferne eingesetzt werden Identifikation.

QUELLE: AA

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