Wertvolle Entscheidung von SEDDK für die Hausratversicherung

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Die Insurance and Private Pension Regulation and Supervision Agency (SEDDK) hat eine wertvolle Entscheidung für die Wohnraumversicherung getroffen. In der Erklärung auf der Website von SEDDK heißt es: „Die Grundquadratmeterpreise auf der Ermessensseite wurden in einer Form festgelegt, die nicht weniger als 12.000 TL für Stahlbetonhäuser und 8.000 TL für andere Häuser betragen darf, um sicherzustellen, dass die Häuser sind nicht dem Risiko einer Unterversicherung bei zivilrechtlichen Risiken ausgesetzt. Um die Garantie zu stärken, wurde die Aufnahme der Inflationsklausel in die Policen zwingend vorgeschrieben.

Die folgenden Worte wurden in die Erklärung von SEDDK aufgenommen:

„Als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge steht die Erdbebenproblematik im Mittelpunkt unserer vorrangigen Agenda, und wir unternehmen im Rahmen der Einrichtung eines ganzheitlichen Systems die notwendigen Schritte in der wesentlichen Gehirnerschütterungsversicherung (DASK) und der optionalen Hausversicherung in der Gehirnerschütterungsversicherung. Zum Schutz der Rechte und Interessen der Versicherten in Bezug auf die freiwillige Gehirnerschütterungsversicherung wurden wertvolle Regelungen in die Praxis umgesetzt.

Bei zivilrechtlichen Risiken werden die Grundquadratkosten auf der Ermessensseite festgelegt, um sicherzustellen, dass die Wohnungen nicht dem Risiko einer Unterversicherung und der Einheitlichkeit der Umsetzung ausgesetzt sind. 12.000 TL für Stahlbetonhäuser und 8.000 TL für andere Häuser. Um die Garantie zu stärken, wurde die Aufnahme der Inflationsklausel in die Policen zwingend vorgeschrieben.

Darüber hinaus wurden die Policen geändert, um den Versicherten ein besseres Verständnis über den ihnen zustehenden Versicherungsschutz zu ermöglichen und das Bewusstsein für diesen Bereich zu schärfen. Ab dem 01.01.2024 ist es verpflichtend, in den Feuerversicherungen Hinweise darauf aufzunehmen, ob eine zusätzliche Deckung für Erdbeben besteht, gleichzeitig müssen die Versicherungstitel anders gefärbt sein.

Da zwischen dem 01.01.2013 und dem 01.07.2021 keine zufällige Aktualisierung der Versicherungswertgrenzen im Bereich der gewerblichen und industriellen Risiken stattgefunden hat, werden die Versicherungswertgrenzen systematisch aktualisiert, wobei die Bedürfnisse beider Versicherungsabteilungen berücksichtigt werden und die eigentliche Abteilung.

Um in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass keine Garantielücke entsteht, wurden die Versicherungswertgrenzen erneut durch Bewertung verschiedener Parameter wie neue Finanzentwicklungen, Inflationsentwicklungen, Wechselkursschwankungen und Baukosten pro Baueinheit in unserem Land und in der Welt ermittelt , wodurch der Umfang der Erleichterungen in der aktuellen Verordnung erweitert wird. Es kam zu keiner Erhöhung der in den Gehirnerschütterungsrisikoclustern enthaltenen Prämienkoeffizienten.

Es wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sobald die Arbeiten in anderen Bereichen in den kommenden Zeiträumen abgeschlossen sind.

Freiheit

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