Es wurde eine zusätzliche Steuerentscheidung für Goldimporte getroffen!

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„Die Entscheidung des Präsidenten über die Einführung zusätzlicher finanzieller Haftung beim Import bestimmter Werke“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurden die in einigen Werken geltenden zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Wirtschafts- und Handelsleben aktualisiert.

In diesem Zusammenhang wird eine 20-prozentige zusätzliche finanzielle Verpflichtung für die Einfuhr bestimmter Schmuckstücke und Schmuckgegenstände erhoben, die aus anderen Ländern als der EU und den Ländern stammen, mit denen das Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde. Die betreffende Verpflichtung gilt für Werke aus Gold, Gold mit Diamanten, Plattierungen mit Edelmetallen und Metallen, die als Metalle bezeichnet werden.

Nach Angaben des Handelsministeriums wurde die Entscheidung im Einklang mit den Zielen getroffen, das Leistungsbilanzdefizit zu verhindern und die Ziele der inländischen Produktion und Beschäftigung zu erreichen.

Die Entscheidung wird in 3 Tagen wirksam.

QUELLE: AA

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