Die schreckliche Wahrheit über die Wohnung, in der 48 Menschen starben!

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In dem Gutachten zum Sözel-Wohnhaus in Diyarbakır, das bei den Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar zerstört wurde und bei dem 48 Menschen ihr Leben verloren, heißt es, dass das Gebäude „Obwohl es in den Projekten als 6 Stockwerke angegeben ist, wurde es im Gegensatz zu den Architektur- und Stahlbetonprojekten mit 12 Stockwerken mit Keller und Terrasse gebaut.“Informationen waren enthalten.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft von Diyarbakır eingeleitete Untersuchung betrifft die Feststellung der Mängel an den durch das Erdbeben in der Stadt zerstörten Gebäuden „Büro für Erdbebenuntersuchungen“Sie wird von einem stellvertretenden Staatsanwalt mit Auftrag und drei Staatsanwälten wahrgenommen.

Zusätzlich zu dem Bericht, der von dem von der Bauabteilung der Ingenieurfakultät der Fırat-Universität gebildeten Expertenausschuss erstellt wurde, schloss der sechsköpfige Expertenausschuss, der vom Rektorat der Universität Izmir Dokuz Eylül auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft um einen umfassenden Bericht beauftragt wurde, seine Prüfung ab des Sözel Apartments im zentralen Stadtteil Yenişehir.

Dem Untersuchungsdokument hinzugefügt

Den Untersuchungsunterlagen wurden der umfassende Bericht hinzugefügt, der als Ergebnis der nach dem Erdbeben in der Region durchgeführten Untersuchungen erstellt wurde, die Laborergebnisse der aus dem Gebäude entnommenen Proben, die Archivunterlagen des betreffenden Gebäudes und der Projekte.

In dem Bericht wurde festgestellt, dass die Sözel-Wohnung, in der 48 Menschen ihr Leben verloren, den Entscheidungen von 1975 unterliegt, also der Verordnung über den Bau von Gebäuden in Erdbebengebieten, im Vergleich zu den Baugenehmigungen von 1994, und dass sich in den städtischen Archivunterlagen im Anhang zur Baugenehmigung aus dem Jahr 1994 architektonische, statische Stahlbeton- und Installationsprojekte befinden.

BETON ENTSPRICHT NICHT DEM STANDARD

In dem Bericht, in dem es heißt, dass das Gebäude laut Baugenehmigung einkellerig gebaut wurde, wurde Folgendes vermerkt:

„Obwohl in den Architektur- und Stahlbetonprojekten, die der Baugenehmigung und der Lizenz beigefügt sind, die Anzahl der Stockwerke mit insgesamt 6 Stockwerken angegeben ist, einschließlich Keller + Erdgeschoss + 4 normale Stockwerke, gemäß dem Foto im Falldokument, das das zeigt Zustand des Gebäudes vor dem Abriss, im Gegensatz zu den genehmigten Architektur- und Stahlbetonprojekten des Gebäudes, Keller + Es wurde als Erdgeschoss + 9 Stockwerke + Terrassengeschoss mit insgesamt 12 Stockwerken gebaut. Kein technisches Personal oder In der Baugenehmigungsphase wurde für das betreffende Bauwerk die Ernennung und Zusage eines Bauleiters ermittelt, wobei in den Unterlagen des Stadtarchivs die Namen des technischen Verantwortlichen und des Bauunternehmers genannt wurden.

In dem Bericht, in dem in den Unterlagen des Stadtarchivs vermerkt wurde, dass keine Baugenehmigung vorliegt, heißt es, dass bei der Untersuchung des Kellergeschosses keine Schäden aufgrund von Tragfähigkeit und unterschiedlicher Setzung im Fundament festgestellt wurden. und angesichts des von der Gemeinde genehmigten Stahlbetonprojekts aus dem Jahr 1994 entsprachen die Betonkernproben nicht der Betonklasse des Projekts.

„NICHT FÜR DAS PROJEKT GEEIGNET“

Der Bericht enthielt folgende Informationen:

„In Anbetracht des von der Gemeinde genehmigten Stahlbetonprojekts aus dem Jahr 1994 kam man zu dem Schluss, dass die Stahlbetonbewehrungen die Bewehrungsklasse im Projekt darstellten und dass es keine zufälligen Einschnitte in den Säulen im Keller gab. Es wurde kein zufälliger Befund von Einschnitten der Säulen festgestellt.“ das Klassenzimmer im Erdgeschoss und im 1. Stock. Die SP1-Vorhangsäule aus Stahlbeton, die im Vergleich zum genehmigten Stahlbetonprojekt hätte gebaut werden sollen, wurde nicht an Ort und Stelle gefunden. Bei der Untersuchung im Untergeschoss im Bauschutt wurde Es wurde festgestellt, dass es einen Bereich gab, der als Wassertank gedacht war, dieser Wassertank jedoch nicht in den genehmigten architektonischen und Stahlbetonprojekten des Gebäudes enthalten war. Das Gebäude ist für genehmigte architektonische und statische Stahlbetonprojekte geeignet. Es wurde festgestellt dass es nicht als solches gebaut wurde.“

VERFÜGBAR OHNE GENEHMIGUNG

Im Schlussteil des Berichts wurde folgende Bewertung vorgenommen:

„Es wurde festgestellt, dass die Verbale Wohnung im Widerspruch zu den im Stadtarchivdokument genehmigten Projekten, Unzulänglichkeiten in den Materialeigenschaften, Anwendungs- und Personalfehlern gebaut wurde und aufgrund der Unzulänglichkeit der Produktionskontrolle im Rahmen der wissenschaftlichen Haftung abgerissen wurde. Die Gemeinde und ggf. andere Beamte der Institutionen haben mitgeteilt, warum das Gebäude im Widerspruch zum Bebauungsstatus gebaut werden darf, die Übereinstimmung des Gebäudes mit dem Bebauungsstatus wird nicht überprüft, das Gebäude wird zur Besiedlung freigegeben, ohne dass das Gebäude ausgestellt wird Belegungsgenehmigungsdokumente, das Gebäude wurde nicht in Übereinstimmung mit den der Lizenz beigefügten Projekten gebaut, die vorhandenen Betoneigenschaften entsprechen nicht der im genehmigten statischen Stahlbetonprojekt vorgesehenen Betonklasse. Es wurde festgestellt, dass der bautechnische Beauftragte und das Gebäude Der Auftragnehmer trägt hierfür die Verantwortung.“

QUELLE: AA

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