Es kommt zu einer „Quotenanwendung“ für Goldimporte

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Mit der vom Ministerium für Finanzen und Finanzen vorzulegenden „Kontingentanwendung“ für die Einfuhr von unverarbeitetem Gold soll nicht nur die negativen Auswirkungen der betreffenden Einfuhren auf das Leistungsbilanzdefizit verringert, sondern auch die Ausfuhren gefördert werden Goldproduktion und Goldhandel.

Nach Angaben des AA-Korrespondenten des Ministeriums für Finanzen und Finanzen hat das Ministerium nach den negativen Auswirkungen des Anstiegs der Einfuhr von unverarbeitetem Gold im letzten Zeitraum auf den Außenhandel und die Zahlungsstabilität seine Bemühungen fortgesetzt, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen Maßnahmen für den betreffenden Import. Die Verantwortlichen des Ministeriums, die zur Reduzierung dieser Auswirkungen Gespräche mit den relevanten Institutionen und Branchenvertretern führten, diskutierten das Thema mit einem langfristigen und analyseorientierten Ansatz. Darüber hinaus zeigte sich bei den Maßnahmen im Rahmen des Exporteurschutzes die nötige Sensibilität.

Maß für aktuelles Defizit

Während das Ministerium beschlossen hat, einen „Quotenantrag“ einzuführen, um die negativen Auswirkungen von unverarbeiteten Goldimporten auf das Leistungsbilanzdefizit zu verringern und die Devisenreserven der Türkei zu stützen, wird erwartet, dass die gesetzgeberischen Arbeiten zu dieser Entscheidung innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen werden eine kurze Zeitspanne vom Ministerium für Finanzen und Finanzen und dem Handelsministerium.

Wie werden die Quotenmaße ermittelt?

Die betreffenden Quoten gelten für unverarbeitete Goldimporte, die von Edelmetall-Vermittlungsinstituten durchgeführt werden, die Mitglieder der Borsa İstanbul AŞ sind.

Im Rahmen der Maßnahmen wurde unter Berücksichtigung der Importmaßnahmen der Vorjahre ein monatliches Kontingentmaß für die von den zwischengeschalteten Institutionen durchgeführten unverarbeiteten Goldimporte festgelegt.

Die Zuteilung der genannten Quote erfolgt unter Berücksichtigung der Import- und Börsenprozesse der Edelmetall-Vermittlungsinstitute.

Auch der Export in die Goldproduktion und der Goldhandel werden gefördert

Während sich die getroffene Maßnahmenentscheidung voraussichtlich positiv auf die Stabilität des Außenhandels auswirken wird, werden Importe im Rahmen des Domestic Process Regime (DIR) von der Kontingentanwendung ausgenommen.

Somit ist davon auszugehen, dass sowohl der Export der Goldproduktion als auch der Handel gefördert werden und positive Fortschritte beim langfristigen Leistungsbilanzdefizit erzielt werden.

Zusätzlich zu den im Rahmen der DIR getätigten Importen wird auch das Gold, das als Exportwert im Rahmen der freien Ausfuhr anfällt und das die Unternehmen als Kapital aus dem Ausland mitbringen, von der Quote ausgenommen.

QUELLE: AA

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