Die zweite Folge von MTV wurde bis zum 4. August verlängert

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Laut Ankündigung auf der Website der GİB ist mit dem Steuer-Straßenrechtsrundschreiben vom 31. Juli 2023 mit der Nummer 158 die zweite Rate der diesjährigen Einkommensteuer, die bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 zu zahlen ist, die Zahlung Frist der zweiten Rate der Kraftfahrzeugsteuer mit der Nummer 7440. Die Frist für die Meldungen „Form Ba“ und „Form Bs“ für den Zeitraum 2023/Juni, die in bar und mit der Zahlungsfrist der 1. und 2. Rate, wurde bis Ende 4. August verlängert.

Andererseits wurde die Frist für die Erstellung und Unterzeichnung von E-Ledgern sowie die Frist für das Hochladen von „Electronic Ledger Certificates“, die in das Information Process System der Revenue Management Presidency hochgeladen werden müssen, bis zum verlängert betreffenden Tag.

 

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