SGK gab bekannt: Die Frist wurde bis zum 3. August verlängert

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Die Erklärung wurde auf der Website der Sozialversicherungsanstalt (SGK) abgegeben.

Es wurde angegeben, dass das Inkassosystem überlastet sei, da die Fälligkeit der Versicherungsprämie und der Umstrukturierungsschulden mit demselben Tag zusammenfiel.

Um zu verhindern, dass Versicherte und Arbeitgeber ungerecht behandelt werden, wurde die Frist für Prämienschulden, Umstrukturierungsschulden und alle anderen Schulden der laufenden Periode, deren Frist der 31. Juli ist, auf der Grundlage des 4. Absatzes bis zum 3. August, 23.59 Uhr, verlängert der 100. Artikel des Gesetzes Nr. 5510.

Bis zu diesem Datum geleistete Zahlungen gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt.

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