Entscheidung des Gouverneurs von Istanbul: Syrer kehren in die Provinzen zurück, in denen sie registriert sind

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Das Büro des Gouverneurs von Istanbul hat beschlossen, die in Istanbul lebenden Ausländer syrischer Herkunft im Rahmen der vorübergehenden Inhaftierung in die Provinzen zurückzuschicken, in denen sie registriert sind.

Für die Rückgabe hat das Gouverneursamt eine Frist bis zum 24. September 2023 gesetzt.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Personen, die zurückkehren werden, eine Straßengenehmigung für die Rückkehr in die Provinzen erhalten, in denen sie registriert sind.

Es wurde erklärt, dass Ausländer syrischer Herkunft, die aus den von den Erdbeben vom 6. Februar betroffenen Provinzen stammten und unter die vorübergehende Inhaftierung fielen, für die ihnen zuvor eine Straßenerlaubnis erteilt worden war, bis zu einer zweiten Ankündigung bleiben dürften.

Die Entscheidung wurde auf der Website des Gouverneurs von Istanbul veröffentlicht.

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