Zentralbank- und Inflationserklärung von Minister Mehmet Şimşek

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Mehmet Şimşek, Minister für Finanzen und Finanzen, gab eine Erklärung zu den im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidungen der Zentralbank ab.

Minister Şimşek verwendete in seiner Erklärung auf seinem Social-Media-Konto die folgenden Begriffe:

„Wir ergreifen und implementieren weiterhin Maßnahmen im Einklang mit dem Ziel unseres Landes, die Zahlungsstabilität zu harmonisieren, die öffentlichen Defizite zu verringern und die Inflation zu senken. Die von der Zentralbank angekündigten Entscheidungen zielen darauf ab, mittelfristig das Leistungsbilanzdefizit zu reduzieren und die Inflation zu senken. Wir werden unsere begrenzten Ressourcen weiterhin für Exporte und Investitionen einsetzen.“

SELEKTIVES DARLEHEN DER ZENTRALBANK UND SCHRITTE ZUR MENGENVERSCHRÄNKUNG

Die neuen Vorschriften der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) im Rahmen selektiver Kredit- und quantitativer Straffungsmaßnahmen traten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend waren Export- und Investitionskredite sowie Kredite an das Erdbebengebiet von allen Maßnahmen der Zentralbank zur Kreditkündigung ausgenommen.

Als Ergänzung zu den Schritten zur Unterstützung des Straffungsprozesses wurde beschlossen, die monatliche Wachstumsgrenze für gewerbliche TL-Kredite auf 2,5 Prozent festzulegen, was 3 Prozent im Rahmen der Sicherheitsfazilität im Vergleich zum Kreditwachstum entspricht.

Ausgenommen von dieser Kündigung waren Export-, Investitions-, Agrar- und Handwerkskredite.

Um die Funktionalität des Marktmechanismus zu erhöhen, wurde die Anwendung der zinsabhängigen Sicherheitsfestsetzung vereinfacht. Dementsprechend wird die erste Stufe bei TL-Gewerbekrediten abgeschafft, mit Ausnahme von Export- und Investitionskrediten, und die Zinsgrenze wird als einzige Stufe angewendet.

AN DEN NEED CREDITS WURDEN KEINE ÄNDERUNGEN VORGENOMMEN

Um den effizienten Einsatz finanzieller Ressourcen zu unterstützen, wurde beschlossen, die Wachstumsrate von 3 Prozent bei Kfz-Krediten auf 2 Prozent festzulegen und bei Konsumentenkrediten unverändert bei 3 Prozent zu bleiben.

Entscheidungen zur Kontrolle der Inflation und zum Ausgleich der Inlandsnachfrage

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Inflationskontrolle und des Ausgleichs der Inlandsnachfrage der monatliche Höchstzinssatz für Kreditkarten-Bargeld und Überziehungskonten auf 2,89 Prozent erhöht.

Der besagte Kurs wird am 25. Juli auf der offiziellen Website der Zentralbank veröffentlicht und gilt ab dem 1. August 2023.

ERHÖHTE EXPORTBASIS DURCH EINFACHEREN ZUGANG ZU FINANZIERUNGEN FÜR EXPORTEURE

Die Zentralbank gab außerdem die Entscheidungen bekannt, die sie getroffen hat, um den Zugang der Exporteure zu Finanzmitteln zu erleichtern und ihre Exportbasis zu vergrößern.

Dementsprechend wurde das Tageslimit für Rediskontkredite auf 1,5 Milliarden TL erhöht.

Es wurde beschlossen, den Anteil der KMU an Rediskontkrediten zu erhöhen und die Exportwachstumsleistung bei der Auszahlung zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Vereinfachungsprozesses wurden die Regeln für den Zugang zu Rediskontgutschriften gestrafft. Die Verpflichtung, bei Verwendung von Rediskontkrediten einen zusätzlichen Exportpreis von 30 Prozent zu verkaufen, wurde abgeschafft.

Devisenkäufe im Rahmen von Importzahlungen waren von der Verpflichtung, während der Rediskontkreditlaufzeit keine Devisen zu kaufen, ausgenommen.

QUELLE: AA, AGENTUREN

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