Übertragung des Vermittlers auf Mietfälle… Minister Tunç erläuterte die Einzelheiten

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Die obligatorische Schlichtung in Mietfällen beginnt am 1. September. Justizminister Yılmaz Tunç erläuterte den Pressevertretern nach der Kabinettssitzung die Einzelheiten der Mediationspraxis bei Mietstreitigkeiten und wie diese funktionieren würde.

Minister Tunç sagte:

25 PROZENT HIGHLIGHT

„Mit der im letzten Jahr ins Obligationenrecht aufgenommenen diskontinuierlichen Regelung wurde die jährliche Mieterhöhung bei Wohnungsmietverträgen auf maximal 25 Prozent begrenzt. Dieser Zeitraum wurde ab dem 1. Juli aufgrund einer rechtlichen Vereinbarung in der Großen Türkischen Nationalversammlung um ein weiteres Jahr verlängert. Bei Wohnraummietverträgen darf die jährliche Mieterhöhung bis zum 1. Juli 2024 25 Prozent nicht überschreiten.

KEINE NUR MIETFÄLLE

Am 1. September beginnt die obligatorische Mediation in Mietsachen. Der Mieter oder Vermieter ist verpflichtet, sich an einen Schlichter zu wenden, bevor er eine Klage bezüglich des Mietpreises oder der Räumung einreicht. Obligatorische Mediation; Es wurde in arbeitsrechtlichen, handelsrechtlichen und verbraucherrechtlichen Klagen angewendet. Ab dem 1. September umfasst die obligatorische Mediation Klagen aus Wohnungseigentum, Nachbarschaftsrecht und Aufhebungsklagen sowie Mietklagen.

SCHNELLER ABSCHLUSS MIT WENIGER KOSTEN

Die Beilegung von Mietstreitigkeiten durch Mediation ohne den Gang zum Gericht ermöglicht es den Parteien, sich mit geringerem Aufwand, schneller und friedlicher zu einigen. In diesem Fall wird auch die Arbeitsbelastung der Gerichte sinken.“

IN 3 WOCHEN ABGESCHLOSSEN WERDEN

Ab dem 1. September können sich die Parteien vor Einreichung einer Klage an einen Mediator wenden. Anträge können formlos bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden gestellt werden. In Anwendungen; Eine Verpflichtung zur Übernahme von Gerichtskosten, Honoraren, Zeugen- und Sachverständigenpreisen besteht nicht. Die Mediationsverhandlungen werden innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen sein. In zwingenden Fällen kann diese Frist vom Mediator um maximal 1 Woche verlängert werden. Kann nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, kann eine Klage eingereicht werden.

Freiheit

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