Entscheidung zur Stromerzeugungslizenz für Freizonen

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Die Entscheidung der Delegation der Regulierungsbehörde für den Energiemarkt wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wird im Rahmen der Gesetzgebung zum Strommarkt und des entsprechenden Schreibens des Handelsministeriums, der Generaldirektion Freizonen, eine Vorlizenz oder eine Stromerzeugungslizenz an juristische Personen vergeben, die Stromerzeugungstätigkeiten ausschließlich zur Deckung ihres eigenen Bedarfs betreiben möchten, sofern das Ministerium eine positive Stellungnahme abgibt.

Sollte in den Anlagen, für die eine Erzeugungslizenz vorliegt, Strom über den Bedarf hinaus produziert werden, wird dieser Strom unter keinen Umständen verkauft.

Für die in den genannten Regionen errichteten unlizenzierten Erzeugungsanlagen wird ein Verfahren im Rahmen der Verordnung zur unlizenzierten Stromerzeugung auf dem Strommarkt eingerichtet.

Darüber hinaus werden die Arbeiten und Prozesse im Rahmen von Lizenzänderungsanträgen an den bestehenden Produktionsanlagen in den genannten Regionen fortgeführt.

QUELLE: AA

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