Gesetzgebung zum Handel zwischen der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die vom Handelsministerium ausgearbeitete Verordnung zur Bestimmung des präferenziellen Warenursprungs im Handel im Rahmen des umfassenden Wirtschaftsbeteiligungsabkommens zwischen der Republik Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. September in Kraft.
Die Verordnung regelt die Definition des Begriffs „Ursprungswaren“ sowie die Art und Weise und Grundsätze für die Umsetzung der Methoden der Verwaltungszusammenarbeit, die im umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Türkei und den VAE geregelt sind.
Bei der Umsetzung der Verordnung werden die in diesem Land hergestellten Waren und die dort hergestellten Waren, die Materialien enthalten, die nicht in dem betreffenden Land gewonnen wurden, sofern sie in dem betreffenden Land ausreichend Personal oder Prozessen unterzogen wurden, als „Ursprungswaren“ bewertet.
Neuigkeiten7