Neue Stellungnahme des Handelsministeriums zum Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen

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Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

Es wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der auf Werbeplattformen veröffentlichten Anzeigen, die möglicherweise gegen die Verordnung verstoßen, über 20.000 beträgt und diese Zahl aufgrund öffentlicher Informationen zum 15. Juli auf 7.000 gesunken ist.

Bei der letzten Prüfung wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der Anzeigen, die gegen die Verordnung verstoßen könnten, unter 5.000 gesunken ist.

Die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über dem empfohlenen Neuverkaufspreis liegt, ist bis zum 1. Januar 2024 verboten.

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