Das Verfassungsgericht gewährte 2B das Recht, Berufung einzulegen

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Bürger können gegen den von der Verwaltung festgelegten aktuellen Preis für die von ihnen genutzten 2/B-Grundstücke Einspruch erheben.

Mit seiner Entscheidung vom 18. Mai hob das Verfassungsgericht den Satz „Der mitgeteilte Verkaufspreis kann nicht beanstandet werden und es kann keine Klage eingereicht werden“ im Gesetz Nr. 6292 auf, das 2012 zum Verkauf von Waldgebieten namens 2B erlassen wurde. Die Entscheidung wurde auch im Amtsblatt vom 11. Juli 2023 veröffentlicht. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, Einwände gegen den aktuellen Wert von Immobilien zu erheben, an denen das Eigentumsrecht gemäß 2B besteht. Da es sich bei dieser Entscheidung jedoch um eine Entscheidung des Verfassungsgerichts handelt, kann die Wahrheit nicht zurückverfolgt werden. Mit anderen Worten, die Entscheidung gilt nur für die danach zu zahlenden Beträge oder für diejenigen, deren Fall anhängig ist.

Im Gespräch mit Hürriyet zu diesem Thema sagte İsa Demir, Sprecherin von 2/B-Opfern, Phatform, dass das Parlament wiederholt ein Amnestiegesetz für 2/B-Opfer erlassen habe, die ihre Zahlungen nicht leisten konnten, es aber immer noch viele Opfer gebe, die ihr Land, das sie tatsächlich genutzt hätten, nicht erhalten könnten.

Es bestand kein Widerspruchsrecht

Zur Neuregelung äußerte sich Demir wie folgt: „Um die Transaktionen zu beschleunigen, wurde der Einspruch gegen die hohen Preise gesetzlich gesperrt.“ Obwohl die 2/B-Marktpreise vielerorts unter dem Marktpreis lagen, wurden an einigen Stellen einige Mängel festgestellt und es wurden stellenweise hohe Marktwerte ermittelt. Das 2/B-Opfer konnte dieser Situation jedoch nicht widersprechen. Er musste das Erbstückland seines Großvaters, das er jahrelang bewirtschaftet hatte, auf den Nullwert bringen. Mit dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts wird die Verwaltung nun vorsichtiger sein. Ich hoffe, dass wir nicht auf Preise über dem aktuellen Wert stoßen.“

 

Freiheit

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