HSK-Entscheidung im Amtsblatt! Hier finden Sie die Liste der beförderungswürdigen Richter und Staatsanwälte!

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Entscheidungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsausschusses (HSK) wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Dem Beschluss zufolge wurden die namentlich genannten Amts- und Verwaltungsrichter, der Oberstaatsanwalt und die zu befördernden Staatsanwälte zusammen mit ihren Missionsstellen aufgenommen.

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In der 37-seitigen Entscheidung wurden neue Dienstorte mit den Namen von 2.000 636 beförderten Verwaltungsrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten bekannt gegeben.

in der Entscheidung „Wer seinen Namen trotz Ablauf seiner Amtszeit nicht auf dieser Liste sehen kann, kann die Prüfung seiner Situation beantragen, indem er sich innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung schriftlich an die Kammer der Richter und Staatsanwälte wendet.“es wurde gesagt.

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