Das CBRT hat die wesentlichen Bestimmungen vereinfacht!

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Die Erklärung des CBRT zur Änderung der Mitteilung über erforderliche Reserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Im Beschluss des Geldpolitischen Ausschusses (MPK) vom 22. Juni 2023 wurde festgelegt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen auf Basis von Wirkungsanalysen und mit einem schrittweisen Verständnis vereinfacht wird. Der erste Schritt wurde am 25. Juni getan und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Die Aktienquote von TL sank von 60 Prozent auf 57 Prozent

Das Zielverhältnis bei der Verwendung zusätzlicher wesentlicher Reserven im Vergleich zu TL-Aktien, Der erste Schritt erfolgte am 25. Junials Ergänzung, als 57 ProzentAktualisiert.

Für Banken, deren Anteil (TL-Anteil) am Einlagen-/Beteiligungsfonds der türkischen Lira (TL), der für natürliche und juristische Personen am gesamten Einlagen-/Beteiligungsfonds berechnet wird, weniger als 60 % beträgt, gilt die erforderliche Mindestreserve für die Fremdwährungseinlage/ Beteiligungsfonds und Edelmetalldepots zu Zinssätzen 5 Punkte zusätzlichwurde gemacht.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde der Anteil der betreffenden TL-Aktien von 60 Prozent auf 57 Prozent reduziert.

Darüber hinaus erhalten Banken, deren TL-Anteile unter 57 Prozent fallen, zusätzliche Anreize, ihr Ziel wieder zu erreichen. 4 Wochen Dauerwird anerkannt.

QUELLE: AA

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