Kontrollierte Freiheitsentscheidung der Großen Türkischen Nationalversammlung

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Nachdem das Thema im Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen wurde; Aufgrund der Covid-19-Epidemie dürfen Häftlinge, die mit dem Prestige vom 31. Juli 2023 beurlaubt sind, 5 Jahre früher in die kontrollierte Freiheit ausreisen.

Den verbleibenden Gefangenen wird gestattet, ihre Strafen im Rahmen einer kontrollierten Freiheitsmaßnahme zu verbüßen.

Justizminister Yılmaz Tunç gab auf seinem Social-Media-Konto eine Erklärung zu diesem Thema ab. Minister Tunç sagte in seiner Erklärung:

Gemäß dem Gesetzesvorschlag, der heute im Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen wurde;

Mit dem Prestige des Datums 31.07.2023 werden die Gefangenen, die über eine Covid-19-Genehmigung verfügen, für fünf Jahre oder weniger nicht ins Gefängnis zurückkehren und ihre verbleibende Zeit in kontrollierter Freiheit verbüßen.

-Verurteilte, die sich in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt mit dem Ansehen vom 31.07.2023 befinden und eine bestimmte Zeit in diesen Einrichtungen verbracht haben, können unter der Voraussetzung einer Behandlung bereits drei Jahre früher in die offene Justizvollzugsanstalt überstellt werden passend.

Darüber hinaus können diese Gefangenen drei Jahre früher entlassen werden, sofern sie mindestens drei Monate im Vergleich zur Dauer ihrer Haftstrafe in einer offenen Justizvollzugsanstalt bleiben.

 

QUELLE: DHA

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