Innenministerium verkündet: Das Betreten von Wäldern ist verboten
Das Innenministerium hat im Rahmen der Waldbrandbekämpfung ein Rundschreiben herausgegeben.
In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, das Betreten von Waldgebieten, in denen die Gefahr einer Brandausbreitung besteht, zu verbieten, und zwar begrenzt auf die Zeiträume, in denen die Gefahr von Waldbränden besteht, in der Umgebung und innerhalb von Wäldern bis zum 31. Oktober 2023 sowie auf die Wetterbedingungen sind kritisch für Waldbrände.
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