Strompreisbegrenzung festgelegt

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Im Day-Ahead- und Regelenergiemarkt Strom wurden Mindest- und Höchstpreisgrenzen festgelegt.

Die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EMRA) hat die maximalen und minimalen Preisgrenzen pro Megawattstunde in den Day-Ahead- und Regelenergiemärkten festgelegt.

Die diesbezügliche Entscheidung der EMRA wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Es wurden Änderungen an den relevanten Elementen der Verfahren und Originale vorgenommen.

Dementsprechend wurde mit Beschluss der Ratssitzung vom 3. Juli 2015 der relevante Teil der am 21. Juni in Kraft getretenen „Wegweiser und Grundlagen zur Festlegung von Mindest- und Höchstpreisgrenzen im Day-Ahead-Markt und Regelenergiemarkt“ 2015, wurde geändert.

Mindestpreisgrenzen, Mindestpreis „0“ Lira pro Megawattstunde, Höchstpreisgrenze 2.700 Lira pro Megawattstunde

In diesem Zusammenhang gelten bis zu einer neuen Entscheidung der Delegation die Mindestpreisgrenzen bei „0“ Lira pro Megawattstunde und die Höchstpreisgrenze bei 2.700 Lira pro Megawattstunde.

Zuvor gültige Preise

Am 31. März wurden die Grundpreisgrenzen auf „0“ Lira pro Megawattstunde und die Höchstpreisgrenzen auf 2.600 Lira pro Megawattstunde festgelegt.

Was ist der Day-Ahead-Markt?

Der Day-Ahead-Markt ist definiert als der vom Marktbetreiber betriebene organisierte Markt, der einen Tag vor dem Tag der Stromlieferung für Stromhandels- und Ausgleichsaktivitäten genutzt wird. Ziel des Marktes ist es, den Referenzpreis für Strom festzulegen.

QUELLE: AA

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