Der Immobilienverkauf beginnt beim Notar

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1. Warum wurden Notare in den Prozess einbezogen?

Der zunehmende Verkehr beim Kauf und Verkauf von Immobilien führte insbesondere in Großstädten zu einer Überlastung der Eigentumsurkundenämter, so dass zeitweise keine Termine vereinbart werden konnten. Um die Dichte im Grundbuchamt zu verringern, wurde eine neue Antragspflicht eingeführt und Notare in das System einbezogen.
Wird es nur Wohnimmobilienverkäufe geben?

Bei den Notaren wird der Kauf- und Verkaufsprozess „aller Immobilien“ wie Büros, Geschäfte, Grundstücke und Felder durchgeführt.

Gehen Sie nicht ohne Termin

2. Wo und wie bewerbe ich mich?

Ohne Termin ist es nicht möglich, zum Notar zu gehen. Wer den Verkaufsprozess über einen Notar abwickeln möchte, kann sich über das E-Government-Portal der Anwendung „E-Termin/Bewerbung“ der Notarvereinigung der Türkei bewerben. Bei der Bewerbung wird die zu verkaufende Immobilie ausgewählt. Die Informationen der Parteien, der Immobiliensteuerwert der Immobilie und der zwischen den Parteien ermittelte Verkaufspreis werden verarbeitet und die Dokumente werden in das Informationssystem der Notarvereinigung der Türkei (TNBBS) hochgeladen. (Originale der hochgeladenen Dokumente werden zum Termin und zur Uhrzeit des Termins eingereicht.)

Darüber hinaus wird in der Antragsphase der Notar ausgewählt, bei dem das Verfahren durchgeführt wird. An das Informatiksystem der Notarvereinigung der Türkei gesendete Anfragen werden auf dem Bewerbungsbildschirm des ausgewählten Notars angezeigt. Falls der Notar die Antragsurkunde aufgrund eines allgemeinen oder tatsächlichen Problems nicht ausstellen kann, wird der Antrag abgelehnt und den Parteien wird die Möglichkeit gegeben, die Notarinformationen zu aktualisieren. Diese Situation wird den von den Parteien registrierten Telefonnummern kurzfristig mitgeteilt.

Es werden Dokumente abgefragt

3. Wie wird der Kauf- und Verkaufsprozess abgeschlossen?

* Nach der Antragstellung stellt der Notar die Antragsurkunde aus.

* Der Notar leitet das Antragsdokument über das Grundbuch- und Kataster-Sharing-System (TAKPAS) an die Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster weiter. Außerdem werden die detaillierten Informationen zur Registrierung der Eigentumsurkunde sowie andere Informationen und Dokumente zu den über TAKPAS zu verkaufenden Immobilien erfragt. Sollten die Unterlagen der Immobilie fehlen, werden die Mängel beim Grundbuchamt, bei dem die Immobilie eingetragen ist, nachgefragt. Der Notar erstellt einen Vertrag, nachdem er festgestellt hat, dass keine Unterlagen fehlen oder keine Rechtslage für den Verkauf der Immobilie besteht.

* Die Generaldirektion generiert die E-Collection-Seriennummer für den Einzug der Servicegebühr für revolvierende Fonds und der Eigentumsurkundengebühr im Zusammenhang mit dem Prozess und sendet sie über TAKPAS an den Notar. Der Notar sendet den Parteien eine kurze Mitteilung über die Seriennummer und das Zahlungssystem des E-Collection sowie Datum und Uhrzeit des Termins für die Vertragsunterzeichnung.

* Wenn die Parteien zum Termin und zur Uhrzeit des Termins nicht im Notarbüro anwesend sind, erfolgt die Information, dass das Verfahren durchgeführt wird, wenn sie innerhalb von 10 Tagen einen Antrag beim Notar stellen, andernfalls wird der Antrag annulliert.

Die Urkunde wird übergeben

* Nachdem festgestellt wurde, dass keine rechtliche Situation vorliegt, die den Verkauf der Immobilie einschränkt, oder dass keine grobe rechtliche Situation für den Verkauf vorliegt, lässt der Notar die Parteien den Vertrag unterzeichnen und erhält eine Journalnummer vom Grundbuch- und Katasterinformationssystem (TAKBİS) und erfassen Sie den Vertrag und andere Dokumente in TAKBİS. Nach der Registrierung des Vertrags in TAKBİS wird die Immobilie von der Grundbuchdirektion im Grundbuch eingetragen. Während der Vertrag und andere Dokumente vom Notar in TNBBS aufgezeichnet und auf unbestimmte Zeit aufbewahrt werden, werden sie gleichzeitig auch physisch archiviert.

* Nach Vertragsunterzeichnung wird den Parteien die Eigentumsurkunde vom Notar ausgehändigt.

ES GIBT EINEN TRANSAKTIONSPREIS

5. Fallen zusätzliche Gebühren an den Notar an?

Bei den Vorgängen im Grundbuchamt werden 4 Prozent des Verkaufspreises gezahlt, während beim Notar ein Zuschlag erhoben wird. Der Notarpreis darf je nach Wert der Immobilie nicht weniger als 500 Lira und nicht mehr als 4.000 Lira betragen. Darüber hinaus erhöhen sich diese Maßnahmen jedes Jahr entsprechend der Bewertungsrate.

VORTEILE UND FRAGEN

Mit der Zeit des Kaufs und Verkaufs beim Notar können Bürger ihre Prozesse beschleunigen. Während zudem die Vorgänge in den Grundbuchämtern nur an Werktagen abgewickelt werden, können Immobilien dank des diensthabenden Notars auch am Wochenende gekauft und verkauft werden. Allerdings wird sich mit der Zeit zeigen, wie sehr es aufgrund des Mehrpreises bevorzugt wird. Darüber hinaus wird auch nach den Auswirkungen der den Notaren durch das neue System auferlegten Verantwortung gefragt. Denn Notare haften auch für den Schaden, der durch die Vereinbarung des Immobilienkaufvertrags entsteht. Wird dieser Verlust vom Staat übernommen, kann der Staat den Notar einschalten, der den Vertrag ausgestellt hat. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es aufgrund dieser Situation zu einer Vermeidung des Prozesses kommen kann.

Freiheit

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