Änderung der Regulierung der Informationssysteme von Zahlungsinstituten
Gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister, veröffentlicht vom CBRT im Amtsblatt, in Bezug auf Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister, veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. Dezember 2021 mit der Nummer 31676 . Im ersten, fünften, neunten, elften, siebzehnten und achtzehnten Absatz der diskontinuierlichen ersten Ausgabe der Verordnung heißt es: „Bis 30. Juni 2023“Phrasen „Bis 30. September 2023“geändert in.
Gemäß der Änderungsmitteilung im ersten, zweiten und dritten Absatz des diskontinuierlichen ersten Elements der im Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung über Informationssysteme von Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Informationsaustauschdienste im Bereich Zahlungsdienste von Zahlungsdienstleistern datiert vom 1. Dezember 2021 und nummeriert 31676 „Bis 30. Juni 2023“Phrasen „Bis 30. September 2023“wurde geändert in.
Die Änderung der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung und Mitteilung ist in Kraft getreten.
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