Änderung der Gesetzgebung zu Zahlungssystemen durch CBRT!

0 63

Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat die Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister sowie die entsprechende Mitteilung geändert.

ZAHLUNGS- UND ELEKTRONISCHES GELD-INSTITUTIONEN INFORMATIONSSYSTEME ERKLÄRUNG UND VORSCHRIFTEN WURDEN GEÄNDERT

Gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister, veröffentlicht vom CBRT im Amtsblatt, in Bezug auf Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe- und Zahlungsdienstleister, veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. Dezember 2021 mit der Nummer 31676 . Die Formulierungen „bis zum 30. Juni 2023“ im ersten, fünften, neunten, elften, siebzehnten und achtzehnten Absatz der diskontinuierlichen ersten Ausgabe der Verordnung wurden in „bis zum 30. September 2023“ geändert.

AKTUALISIERT AUF 30. SEPTEMBER 2023

Gemäß der Änderungsmitteilung im ersten, zweiten und dritten Absatz des diskontinuierlichen ersten Abschnitts der im Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung über Informationssysteme von Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Informationsaustauschdienste im Bereich Zahlungsdienste von Zahlungsdienstleistern datiert vom 1. Dezember 2021 und nummeriert 31676 „Bis 30. Juni 2023“Phrasen „Bis 30. September 2023“wurde geändert in.

Die Änderung der Verordnung und die im Amtsblatt veröffentlichte Bekanntmachung sind in Kraft getreten.

QUELLE: AA

Neuigkeiten7

Leave A Reply

Your email address will not be published.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More