Warnung an diejenigen, die Urlaub nehmen werden, vom Handelsministerium

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Das Handelsministerium erinnerte die Bürger, die Urlaub machen werden, an die Punkte, die bei Paketarten und Hotelunterkünften berücksichtigt werden sollten.

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

Mit der Ankunft der Sommermonate und dem 9-tägigen Eid al-Adha-Feiertag stellen sich für unsere Verbraucher einige Probleme, die inmitten der intensiven Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten der im Tourismussektor tätigen Organisationen versuchen, eine Wahl zu treffen , sollte darauf achten.

Es zeigt sich insbesondere, dass unsere Verbraucher durch das Kopieren von Fotos und Namen der von Verbrauchern häufig bevorzugten Websites von Hotels und Tourismuseinrichtungen sowie durch attraktive Angebote per E-Mail und Kurznachricht geschädigt werden. Unsere Verbraucher, die eine Urlaubsreservierung vornehmen, sollten auf die folgenden Punkte achten, damit sie nicht Opfer einer Schikane werden:

Die Richtigkeit der Fotos der Einrichtung, des Firmenlogos und der Schilder, die im Inhalt des über Kommunikationskanäle wie soziale Medien, Kurzmitteilungen oder E-Mail eingegangenen Vorschlags enthalten sind, sollte in Frage gestellt werden.

Vor der Kaufentscheidung sollte hinterfragt werden, ob das gewünschte Reisebüro bzw. die Tourismuseinrichtung bei den entsprechenden öffentlichen Institutionen und Organisationen registriert ist. In diesem Zusammenhang können Verbraucher unter www.kulturturizm.gov.tr ​​​​und www.tursab.org.tr nachfragen, ob Reisebüros und Tourismuseinrichtungen dokumentiert sind und wie viele Sterne die Tourismuseinrichtungen haben.

Überprüfen Sie, ob die Adressen, Titel und Verbindungsinformationen auf den Websites des Reisebüros oder der Tourismuseinrichtung enthalten sind, insbesondere in Verträgen, die über Fernrouten unterzeichnet wurden, und dass die Websites bei ETBIS (elektronisches Handelsinformationssystem) registriert sind und statt des Kaufs auf Social Media, die eigene Website des Reisebüros sollte überprüft werden. bevorzugt; Achten Sie auf Zahlungen.

SIE HABEN DAS RECHT, DEN PACKAGE MEDICAL-VERTRAG ZU KÜNDIGEN

Insbesondere bei Pakettypen können Verbraucher aufgrund einiger Probleme, die im normalen Lebensverlauf auftreten, nicht an den im Voraus geplanten Pakettypen teilnehmen, da sie lange vor dem Startdatum Reservierungen vornehmen. In solchen Fällen haben Verbraucher das Recht, den Arzneimittelverpackungsvertrag zu kündigen.

Dementsprechend hat der Verbraucher das Recht, den Paketarzneimittelvertrag zu kündigen und eine Rückerstattung des Paketarzneimittelpreises ohne Abzug zu erhalten, mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. Steuerpflichten, sofern er dies mindestens dreißig Tage vor Beginn des Pakets mitteilt Vielfalt, schriftlich oder mit einer dauerhaften Datenspeicherung.
Erfolgt die Kündigung weniger als 30 Tage vor Beginn des Pauschalangebots, kann ein Abzug zu einem Preis oder Tarif vorgenommen werden, sofern dieser im Pauschalangebotsvertrag festgelegt ist.

Mit der obligatorischen Reiseversicherung können Sie auch eine optionale Versicherung abschließen

Unter der Voraussetzung, dass die wesentlichen Versicherungsentscheidungen des Gesetzes Nr. 1618 über Reisebüros und Reisebüroverbände vertraulich bleiben, haftet der Veranstalter von Paketarzneimitteln für alle Arten von Verlusten, die dem Verbraucher durch die Nichterfüllung des Vertrags entstehen alle oder nach Bedarf. Der Verbraucher kann außerdem eine angemessene Entschädigung für entgangene Urlaubszeit verlangen. Darüber hinaus kommt den Verbrauchern der von verschiedenen Reisebüros angebotene freiwillige Versicherungsantrag zugute, der die Stornierung der Pauschal- oder Hotelreservierung vor einem bestimmten Zeitraum vor Beginn der Reservierung ermöglicht.

Im Streitfall können Sie sich an Verbraucherschlichtungsausschüsse wenden

Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6502 sind zwei Institutionen zur Analyse individueller Verbraucherstreitigkeiten berechtigt: Verbraucherschlichtungsausschüsse und Verbrauchergerichte.
Wenn Verbraucher aufgrund der Praktiken der Unternehmen Opfer werden, können sie sich für Streitigkeiten unter 66.000 TL für das Jahr 2023 an die Verbraucherschlichtungsstelle und für Streitigkeiten über diesem Preis an das Verbrauchergericht wenden, um ihre Verluste auszugleichen. „Handelsministerium der Provinz“Landesweite Verbraucherschlichtungsstellen innerhalb der Landesgrenzen, „Gouverneursamt“ Bezirksverbraucherschlichtungsstellen sind innerhalb der Bezirksgrenzen zugelassen. In Bezirken, in denen kein Verbraucherschlichtungsausschuss eingerichtet ist, können Anträge an das Büro des Bezirkshauptmanns gestellt werden.

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