Unterzeichnet: Für einige usbekische Artefakte wurde der Zoll abgeschafft!

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Mit der Entscheidung des Präsidenten über die Anwendung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Werke aus der Republik Usbekistan Erklärung zur Anwendung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Artefakte aus der Republik Usbekistan, erstellt vom Handelsministerium,Es wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wurden im Rahmen des zwischen der Türkei und Usbekistan unterzeichneten Präferenzhandelsabkommens die anzuwendenden Zollkontingente bei der Einfuhr bestimmter Waren aus Usbekistan geregelt.

Zwiebeln und Schalotten aus Usbekistan, Für einige Produkte wurden Zollkontingente eröffnet, darunter Kichererbsen und Pflaumen.Im Rahmen der Zollkontingente wird die Zollsteuer auf diese Werke mit Null erhoben.

AB 1. JULI

Im Rahmen der Verordnung Im Falle eines Widerspruchs zu anderen in den durchzuführenden Einfuhrprozessen genannten Fragen wird die zugewiesene Zollkontingentzuteilung annulliert und eine 5-Jahres-Kontingentzuteilung vorgenommen.wird nicht gefunden.

Andererseits wurde die vom Handelsministerium ausgearbeitete Entscheidung zur Änderung der Einfuhrregelungsentscheidung im Amtsblatt veröffentlicht.

Demzufolge, Update zur Einfuhrregelung für Rohstoffe und Zölle für ZwischenprodukteErledigt.

Entscheidungen und Mitteilungen treten mit dem Prestige vom 1. Juli in Kraft.

QUELLE: AA

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