Kritische Erhöhungserklärung des Ministeriums für Alters- und Behindertenrenten

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Nachdem der neue Grundpreis bekannt gegeben wurde, hielt man es für notwendig, zu den Nachrichten über die Preise für „Alterrenten und Invalidenrenten“ in einigen Medien die folgende Stellungnahme abzugeben.

Es wurde festgestellt, dass die Erhöhung, die nach dem am 20. Juni 2023 festgelegten neuen Mindestpreis nach den Verhandlungen der betroffenen Parteien erzielt wurde, von einigen Medienorganen aktualisiert wurde, indem sie auf die „Alterrenten und Invalidenrenten“ angewendet wurde.

Die gemeinsamen „aktuellen“ Beträge der Altersrente und der Invalidenrente spiegeln nicht die Wahrheit wider.

Die Arbeit und die Prozesse der „Altenrente und Invalidenrente“, die von unserem Ministerium an die Begünstigten gezahlt wird, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt. In diesem Rahmen werden die Zahlungspreise der eingesetzten Renten gemäß dem Gesetz Nr. 2022, dem Haushaltsgesetz der Zentralverwaltung und dem Rentenkoeffizienten für Beamte bestimmt.

Daher können die Preise für Seniorenrenten und Invalidenrenten, die zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2023 gelten, nach dem vom Ministerium für Finanzen und Finanzen bekannt gegebenen monatlichen Beamtenkoeffizienten berechnet werden.

Es wird der Öffentlichkeit respektvoll bekannt gegeben.

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