Gegen diejenigen, die auf der Straße Opfer bringen, wird eine Verwaltungsstrafe von 3.36 Lira verhängt.

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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel kündigte an, dass gegen diejenigen, die Opfergaben an öffentlichen Orten wie Parks, Gärten, Alleen, Straßen, Gebäudefassaden und Plätzen verkaufen, und gegen diejenigen, die dies nicht tun, eine Verwaltungsstrafe von 3.000 36 Lira verhängt wird Treffen Sie in den für den Abschnitt geeigneten Bereichen die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen.

Der Erklärung des Ministeriums zufolge wurden während des Eid al-Adha Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass die Umweltgesundheit in den Opferverkaufs- und Schlachtungsbereichen beeinträchtigt wird. In diesem Zusammenhang werden Kontrollgruppen der Generaldirektion für Umweltverträglichkeitsprüfung, Genehmigung und Kontrolle während des Eid al-Adha Verkaufs- und Schlachthöfe inspizieren.

Gesetzliche Sanktionen werden gegen diejenigen verhängt, die öffentliche Orte wie Straßen, Straßen und Parks als Orte für Opfer nutzen, und gegen diejenigen, die nach der Kreuzigung ihr Blut, ihre Ausscheidungen und ihre inneren Organe in diesen Bereichen zurücklassen.

In diesem Zusammenhang gilt gemäß dem 20. Element des Umweltgesetzes, dass diejenigen, die solche Aktivitäten an Orten wie Parks, Gärten, Straßen, Straßen, Gebäudefassaden und Plätzen ausüben, die für die Öffentlichkeit zugänglich und nicht für den Verkauf von Opfergaben geeignet sind, und diejenigen, die in für den Abschnitt geeigneten Gebieten nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, werden mit 3 Tausend 36 Lira belegt. Es wird eine Verwaltungsstrafe verhängt.

​Eine Verwaltungsstrafe von 293.188 Lira wird gegen die Einrichtungen verhängt, die sich nicht an die notwendigen Verbote in den Schlachthöfen halten und die Opferabfälle ohne Vorsichtsmaßnahmen auf dem Boden zurücklassen, und eine Verwaltungsstrafe von 7.283 Lira, wenn diese Tat begangen wird wird in den Wohnheimen begangen.

Der Abfall wird in stabile Säcke gepackt.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung durch den Opferbereich werden die Abfälle in versiegelten, stabilen und hochdichten schwarzen Polyethylenbeuteln verpackt, die zwei Drittel des Beutelvolumens nicht überschreiten dürfen.

Die Säcke werden versiegelt und zugebunden und an die kommunalen Aufräumgruppen geliefert, die während des Eid al-Adha regelmäßig für den Einsatz sorgen werden.

 

QUELLE: AA

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