Die Gefahr des digitalen Faschismus… „Es ist noch nicht zu spät, die Menschheit vor diesem Albtraum zu retten“

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Der Artikel mit dem Titel „Anti-Freiheitsgebiete und das Risiko des digitalen Faschismus“, den Rechtsanwalt Mehmet Uçum, Chefberater des Präsidenten und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Rechtspolitik des Präsidenten, für Star-Açık Opinion verfasst hat, lautet wie folgt:

Für eine echte Meinungsfreiheit müssen alle destruktiven und schädlichen Formen der Meinungsäußerung, die scheinbar zur Meinungsfreiheit gehören, gesetzlich verhindert werden. Andernfalls wird die Gefahr des digitalen Faschismus weiter zunehmen, insbesondere mit den durch soziale Medien und digitale Plattformen geschaffenen freiheitsfeindlichen Bereichen. Es ist noch nicht zu spät, die Menschheit vor diesem Albtraum zu retten.
Im Kontext des libertären Rechtsstaates geht es vor allem darum, wie der Zusammenhang zwischen Recht und Freiheit zustande kommt und wie das Verhältnis zwischen Staat und Freiheit aussieht.

GERECHTIGKEIT UND FREIHEIT

Als neue These kann das Recht als ein systemisches System betrachtet werden, das zur dualen Idee statt zur singulären Idee tendiert. Dementsprechend kann man sagen, dass das Recht ein System ist, das gleichzeitig die Ideen von Gerechtigkeit und Freiheit zum Ziel hat und dadurch zum Leben erweckt wird, dass es dem Einzelnen diese dualen Ideen, also Ziele, präsentiert.

Die Ideen des Gesetzes sind die Bestrebungen des Staates. Diese Ziele werden jedoch vom Staat erreicht.

Gerechtigkeit ist ein Ziel, das der Staat direkt durch die Justizbehörden verwirklichen sollte. Nach diesem Staatszweck haben Einzelpersonen das Recht, vom Staat Gerechtigkeit zu verlangen.

Der Staat hingegen verwirklicht sein Freiheitsziel dadurch, dass er religiöse Räume für den Einzelnen schafft. So entstehen Freiräume, die es dem Einzelnen ermöglichen, über sich selbst zu sprechen. Mit anderen Worten: Der Staat kann sein Ziel der Freiheit nur erreichen, indem er für Sicherheit sorgt.

KONFLIKTFREIHEITEN

An dieser Stelle besteht das grundlegendste Problem des Rechtsbereichs darin, wie die Konflikte gelöst werden können, die durch die Bewegungen von Menschen entstehen, die die gleiche Orientierung am Ideal der Freiheit haben.

Erstens sollte das Gesetz die aktive Nutzung der Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und jeder Gruppe innerhalb des komplexen sozialen Gefüges gewährleisten. Während der Staat versucht, eine Lösung für dieses komplizierte Problem zu finden, sollte er in der Lage sein, Normen entsprechend den Grundsätzen der Ordnung und des Glaubens festzulegen, ohne dabei dem Ziel der Freiheit zu schaden. Der Sache der Freiheit nicht zu schaden bedeutet, die Meinungsfreiheit nicht aus Gründen der Ordnung und des Glaubens einzuschränken. Im Gegenteil, das System und der Glaube sollten auf Freiheiten ausgerichtet sein.

Zwingende Bedingungen für die Ausübung von Freiheiten sind Ordnung und Glaube. Wenn dies geschieht, werden die zur Wahrung der Ordnung und des Glaubens umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen keinesfalls zu einer Situation führen, die im Widerspruch zu den Freiheiten steht. Freiheit und Sicherheit stellen kein Dilemma dar. Sicherheit bedeutet Freiheit. Für Freiheiten ist Sicherheit die Regel.

GRENZEN DER FREIHEIT

An dieser Stelle kann man von einem scheinbaren Paradoxon sprechen. Auf diese Weise stellt der Staat ein System und einen Glauben bereit, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken. Das Ziel der Organisation und Überzeugung, die der Staat bereitstellen wird, besteht jedoch tatsächlich darin, die Voraussetzungen für die Nutzung der Meinungsfreiheit zu schaffen. Mit anderen Worten: Die Meinungsfreiheit kann nicht aufgrund eines anderen Zufallsprinzips eingeschränkt werden, sondern um die Meinungsfreiheit aktiv zu machen. Daher ist ein Paradoxon in der Realität keine Frage der Rede.

So wie ein absolutes Verbot unmöglich ist, ist auch eine absolute Unendlichkeit unmöglich. In beiden Fällen gibt es keinen Raum für freie Meinungsäußerung. Dieser Umstand ist der einzige Rechtsgrund für die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das hieraus abgeleitete Kriterium ist; Gewährleistung der Meinungsfreiheit für alle. Dieses Kriterium bestimmt den Grad der Einschränkung. Die Einschränkung darf jedoch nur so erfolgen, dass sie die aktive Nutzung der Meinungsfreiheit für jedermann eins zu eins ermöglicht und dieser Nutzung nicht schadet.

MESSUNGEN SCHÄDLICHER UND ZERSTÖRERISCHER BEGRIFFE

An dieser Stelle stellt sich eine weitere Frage, die Gegenstand intensiver Debatten ist: Der Staat garantiert zwar die freie Meinungsäußerung, muss er aber nicht auch Vorkehrungen gegen Formen der Meinungsäußerung treffen, die schädliche Folgen haben können? So viel muss es sein, sonst kann es keine vollständige Garantie der Meinungsfreiheit geben. Das liegt auf der Hand, aber das eigentliche Problem sind die Kriterien, anhand derer sich schädliche Sprechweisen bestimmen lassen.

Bei der Festlegung dieser Kriterien erweist sich die gemeinsame Berücksichtigung kosmischer, nationaler und lokaler Kosten als der wahrheitsgetreueste Ansatz. Auch wenn es eine andere Frage der Debatte ist, was das Kosmische ist, ist das Recht auf Leben eines der dominierenden Kriterien im Hinblick auf allgemein akzeptierte Kosten. das Recht auf Leben; Das Recht, in einem religiösen Umfeld zu leben, das Recht, im System und in einer gerechten Umgebung zu leben, das Recht, so zu leben, wie man glaubt und möchte, das Recht, durch die Bewahrung und Entwicklung seiner materiellen und spirituellen Existenz zu leben, das Recht, sich etwas vorzustellen Die Zukunft und die Ausübung von Tätigkeiten in Übereinstimmung mit ihr fallen unter die Meinungsfreiheit. können nicht einbezogen werden, können nicht allgemeingültig und rechtmäßig sein.

Dementsprechend besteht in der Rechtsordnung allgemeine Einigkeit darüber, dass Ausdrucksformen, die auf Gewalt und Terrorismus basieren, keine Freiheit darstellen, sondern im Gegenteil als Straftaten gelten sollten. Im Hinblick auf die kosmischen Kosten und den rechtlichen Besitzstand gelten Äußerungen, die Gewalt und Terrorismus preisen, Gewalt und Terrorismus zu einer klaren und realen Gefahr machen und allgemein Fehler und Fehler preisen, nicht als freie Meinungsäußerung und als illegal.

Ein Wort, das Beleidigungen und Beleidigungen gegen Einzelpersonen und Kollektivindividuen, Repräsentationsinstitutionen umfasst, haltlose Anschuldigungen schafft, Redeformen, die das Prestigerecht der Opfer verletzen, Hass erzeugt, Hierarchien inmitten von Identitäten, Überzeugungen und Vorlieben schafft, nationale und nationale Beleidigungen hervorruft lokale Werte und versucht, sie kulturell zu liquidieren. Formen der Meinungsfreiheit werden nicht akzeptiert und bleiben in dem Bereich, der nicht durch die Normen und Werte des Gesetzes geschützt ist. Es ist klar, dass systematische diskreditierende Aktivitäten zur Desinformation von Institutionen und Einzelpersonen sowie Situationen, in denen die Meinungsfreiheit für interne und insbesondere externe operative Aktivitäten genutzt wird, rechtlich nicht verteidigt werden. Es zeigt sich, dass die klassische Familie, die für die heutige Menschheit zu einem immer wichtigeren Problem geworden ist, und die aggressiven Äußerungen, die auf die Beseitigung der angeborenen sexuellen Identität des Menschen abzielen, ein Ausmaß erreicht haben, das gesetzliche Vorsichtsmaßnahmen erfordert. Schließlich ist jede Form der betrieblichen Äußerung, die Organisation und Vertrauen verzerrt, nicht gesetzlich geschützt.

Das sind destruktive Ausdrucksformen. Destruktive Formen der Meinungsäußerung können nicht zur Meinungsfreiheit gezählt werden und zerstören die Bedingungen wahrer Meinungsfreiheit.

Ebenso für den Namen Freiheit oder Freiheit; Der Widerstand gegen Nationalität, Lokalität, Sicherheit und Integrität durch Gewalt und Terror oder der Versuch, die Schutzstrukturen/Personen zu neutralisieren, die für Ordnung und Glauben sorgen/aufrechterhalten, schmälert und zerstört letztendlich echte Freiheiten. Der Weg zum Namen der Freiheit endet mit der Zerstörung der Freiheit. Wirksame Maßnahmen gegen destruktive Ausdrucksformen zu ergreifen, um nicht der Freiheit beraubt zu werden, ist zu einer der grundlegendsten Pflichten des Staates geworden, insbesondere in der heutigen Welt, in der die Redemittel vielfältig sind.

In diesem Rahmen wird das Recht auf Kritik insoweit Teil der Meinungsfreiheit, als es zur tatsächlichen Meinungsfreiheit und ihren Bedingungen beiträgt. Andernfalls verliert die Kritik, die ein Werkzeug destruktiver Äußerung ist, ihren Charakter als Kritik und muss unweigerlich mit einer Sanktion rechnen.

VERPFLICHTUNG DES NATIONALSTAATS

Daher ist es die Grundaufgabe des Rechts, die Meinungsfreiheit für alle unter fairen und gleichen Bedingungen in Ordnung und Glauben aktiv zu halten.

Aber das reicht nicht aus. Heutzutage sind destruktive und schädliche Äußerungen, die sich in jedem Medium entwickeln, insbesondere aber durch die uneingeschränkte Nutzung sozialer Medien verbreitet werden, zu den größten Feinden der positiven und negativen Meinungsfreiheit aller Menschen geworden. Mit destruktiven und schädlichen Äußerungen wurde ein freiheitsfeindlicher Raum geschaffen. Es ist eines der wertvollsten Bedürfnisse von Gesellschaften, im Rahmen des Gesetzes Maßnahmen zu ergreifen und Sanktionen gegen diesen freiheitsfeindlichen Bereich zu verhängen, der heute an der Meinungsfreiheit nagt. Die Befriedigung dieses Bedarfs ist eine weitere Funktion des Rechts.

Aus diesem Grund müssen die heutigen demokratischen Staaten, wenn sie ein Rechtsstaat sein sollen, das Verhältnis, das sie zum Recht aufbauen wollen, mit allen Kräften auf der Grundlage dieser Funktionen gestalten. Dabei sollte innerhalb der Rechtsordnung klar dargelegt werden, dass die Formen der Meinungsäußerung, die schädliche Folgen haben und destruktiv sind, nicht im Bereich der Meinungsfreiheit verbleiben. Mit anderen Worten: Für eine echte Meinungsfreiheit müssen alle destruktiven und schädlichen Formen der Meinungsäußerung, die scheinbar zur Meinungsfreiheit gehören, gesetzlich verhindert werden. Andernfalls wird die Gefahr des digitalen Faschismus weiter zunehmen, insbesondere mit den durch soziale Medien und digitale Plattformen geschaffenen freiheitsfeindlichen Bereichen. Es ist noch nicht zu spät, die Menschheit vor diesem Albtraum zu retten.

QUELLE: OFFENE ANSICHT – MEHMET UÇUM

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