Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat einen Opferleitfaden veröffentlicht: Männliche Tiere sollten Vorrang haben.

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In dem Leitfaden wurde davor gewarnt, nicht zu schwach und unempfindlich gegenüber der Umwelt zu sein, auf die Anzeichen der Maul- und Klauenseuche zu achten, den Opfertieren keine Hormone zur Gewichtszunahme zu verabreichen und die Organe der geschlachteten Tiere nicht an Haustiere weiterzugeben und wilde Tiere. Folgende Details wurden in den Leitfaden aufgenommen, die berücksichtigt werden müssen, um die Umwelt in Parks und Straßen nicht zu belasten und zu verschmutzen:

ES MUSS GLATT AUSSEHEN

Schafe und Ziegen müssen ein Jahr alt sein, Rinder und Büffel müssen zwei Jahre alt sein und ein Kamel muss fünf Jahre alt sein. Allerdings kann ein Schaf, das sechs Monate alt ist, geopfert werden, wenn es so aussieht, als wäre es älter als ein Jahr. Es muss überprüft werden, ob Rinder und Büffel, Schafe und Ziegen Ohrringe haben.

Tiere, die zu schwach sind, schwanger sind oder gerade ein Kind zur Welt gebracht haben, sollten nicht sein. Das Haar des Tieres sollte glatt und glänzend sein, sein Blick und sein Aussehen sollten lebendig sein.

Es sollte kein hohes Fieber, kein Speichelfluss und kein starker Ausfluss auftreten. Es sollte kein übelriechender Durchfall und keine laufende Nase auftreten. Husten und Atemnot sollten nicht auftreten. Es sollte weder zu reflektierend noch zu unempfindlich gegenüber der Umgebung sein. Es dürfen keine Wunden, Schwellungen oder Ödeme vorhanden sein. Es sollte kein übelriechender Ausfluss an den Genitalien und der Brust vorhanden sein. Im Hinblick auf den Fortbestand des Tierlebens sollten vorrangig männliche Tiere als Opfer bevorzugt werden. * Tiere sollten keine Symptome der Maul- und Klauenseuche aufweisen.

Hormone sollten nicht verabreicht werden

Den Tieren sollte ausreichend sauberes Wasser und Futter zur Verfügung gestellt werden und die Ställe und Ställe, in denen sie sich aufhalten, sollten ausreichend beleuchtet und belüftet sein. Das Futter sollte nicht stinkend, schimmelig oder mit Fremdstoffen verunreinigt sein.

Medikamente, Impfstoffe, Vitamine, Hormone und Hormone sollten den Tieren nicht wahllos zur Erhöhung des Lebendgewichts oder aufgrund einer Erkrankung verabreicht werden. Opfertiere, denen eines oder mehrere dieser Elemente verabreicht werden, sollten nicht innerhalb der Auswaschphase des Arzneimittels geschlachtet werden.

ACHTUNG: SIEGESVERSCHWENDUNG

Der Transport von Tieren sollte in Fahrzeugen erfolgen, die dieser Gesetzgebung entsprechen und auf geeigneter Grundlage. Die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen sollte ohne Einladen von Tieren erfolgen und überdacht, mit Böden ausgelegt und belüftet sein. Auf den Böden der Fahrzeuge sollte ausreichend Unterlage verlegt werden. Auf den Straßen, in den Parks, in den Gärten und auf den Plätzen, wo Menschen zum Ausruhen kommen, und an den Ufern von Bächen dürfen keine Opfer geschlachtet werden. Opferabfälle sollten nicht wahllos herumgeworfen werden, da sie die Umwelt verschmutzen und die Menschen nicht stören. Negative Meinungen über das Opfer sollten nicht hervorgerufen werden.

DIE UMWELT DARF NICHT KONTAMINIERT WERDEN

Bei der Entnahme der inneren Organe soll eine Kontamination des Pansen- und Darminhalts mit dem Fleisch vermieden werden. Der Inhalt sollte an einem anderen Ort als dem Schlachtplatz in Säcke, Mülltonnen, Container oder Gruben entleert werden und die Umwelt darf nicht belastet werden. Organe geschlachteter Tiere sollten niemals an Haus- oder Wildtiere weitergegeben werden, sondern sollten durch Vergraben in Gruben entsorgt werden, die zu tief sind, als dass Tiere sie entnehmen könnten.

Frisches Fleisch bleibt im Kühlschrank eine Woche lang frisch, ohne zu verderben. Es kann in geeigneten Größen verpackt und einen Monat lang im Gefrierschrank aufbewahrt werden. Nach dem Einfrieren kann es sechs Monate lang bei -18 Grad gelagert werden.

Freiheit

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