MEB hat den Umzugskalender der Lehrer veröffentlicht

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Nach Angaben des Ministeriums werden Anträge auf freiwillige Umsiedlung innerhalb der Provinzen vom 13. bis 17. Juli gestellt, und Anträge auf Umsiedlung abhängig von der freiwilligen und obligatorischen Arbeitspflicht in der Mitte der Provinzen können zwischen dem 28. Juli und dem 28. Juli gestellt werden 2. August.

Der Annahme- und Genehmigungsprozess für Umsiedlungsanträge aus Gründen der Familieneinheit, Gesundheit, Lebenssicherheit, Behinderung und anderen Gründen beginnt vom 7. bis 14. August.

QUELLE: AA

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