Flash-Entscheidung aus Deutschland: Visumsverweigerung in der Türkei hat das Berufungsverfahren ausgesetzt

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In der Erklärung des Ministeriums vom 7. Juni hieß es, dass dieser Antrag auf ein Gerichtsverfahren abzielt und eine Laufzeit von sechs Monaten hat.

Visumantragsteller aus der Türkei in Länder der Europäischen Union beschweren sich schon seit einiger Zeit darüber, dass sie Schwierigkeiten hatten, einen Termin zu bekommen, und dass die Ablehnungsraten gestiegen seien.

In der Erklärung hieß es, dass „mit der Aufhebung der Reisebeschränkungen nach der Epidemie die Visumsteile einer sehr hohen Antragslast ausgesetzt sind“, was an manchen Orten zu längeren Fristen für Visumstermine geführt habe.

Deutschland gab bekannt, in drei Ländern ein Pilotprojekt gestartet zu haben, um diese Wartezeiten zu verkürzen: „Das Berufungsverfahren für abgelehnte Visumanträge in China, Marokko und der Türkei wurde ausgesetzt, um zusätzliche Kapazitäten für die Prüfung von Visumanträgen zu schaffen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.“ Wartezeiten“.

Es wurde angegeben, dass die Ergebnisse nach Ablauf von sechs Monaten ausgewertet werden und dass „wenn das Pilotprojekt als erfolgreich befunden wird“ die Einbeziehung weiterer Visa-Teile evaluiert wird.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass das Berufungsverfahren „eine Möglichkeit sei, freiwillig Rechte einzufordern“ und daher kein rechtliches Verfahren sei.

WAS BEDEUTET DAS FÜR BEWERBER?

Nach Aussage des Auswärtigen Amtes sollen dem Antragsteller in diesen drei Ländern, in denen das Berufungsverfahren ausgesetzt ist, die Gründe für die Visumsverweigerung ausführlicher erläutert werden als in der Vorperiode.

Es wurde bekannt gegeben, dass Antragsteller, die vor dem 1. Juni 2023 eine Visumsverweigerung erhalten haben und denen mitgeteilt wurde, dass sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen können, weiterhin das Recht haben, Berufung einzulegen, und dass diese Einwände geprüft werden.

Unter normalen Umständen können diejenigen, deren Visumanträge abgelehnt wurden, innerhalb eines Monats einen Einspruch bei den zuständigen Auslandsvertretungen einreichen.

In der Erklärung hieß es, dass sich das Visumantragsverfahren nicht geändert habe und dass Visumanträge auch dann positiv beantwortet würden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt seien.

Nach den Diskussionen über das Schengen-Visum gab das deutsche Außenministerium, das Informationen an BBC Turkish weitergab, bekannt, dass türkischen Staatsbürgern im Zeitraum Januar-Mai 40.000 mehr Schengen-Visa erteilt wurden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Es wurden jedoch keine Informationen über die Gesamtzahl der Visumanträge und Ablehnungsraten in diesem Zeitraum bekannt gegeben.

Freiheit

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