65-Jahres-Rente, Arbeitslosengeld, Praktikumspreis, Abfindung, Invalidenrente, GSS-Prämie… Hier werden sie sich mit dem neuen Mindestpreis ändern…

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Fast 7 Millionen Arbeitnehmer warten auf die Mindestpreiserhöhung. Der Ausschuss zur Festlegung des Mindestpreises wird heute seine Sitzungen mit seinem Prestige beginnen. Neben dem Grundpreis, der in diesem Monat sichtbar sein wird, werden viele Preise entsprechend der Steigerungsrate des Grundpreises steigen.

Mit der Erhöhung des Mindestpreises wird es bei einigen Preisen zu Änderungen kommen. Darunter gab es Unterschiede bei Arbeitslosengeld, Wehrdienst und Mutterschaftsschulden, allgemeinen Krankenversicherungsprämien, Renten über 65 Jahren, Invaliditätsrente, optionalen Versicherungsprämien, Praktikumspreisen, Tarifpreisen für Grundlohnempfänger und Abzügen für die persönliche Rente.

Das Arbeitslosengehalt wird sich ändern

Arbeitslosengeld wird bis zu 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttogewinns des Arbeitnehmers gezahlt. Das maximale Arbeitslosengeld darf 80 Prozent des monatlichen Bruttomindestpreises nicht überschreiten. Bei einer Erhöhung des neuen Grundpreises um 30 Prozent beträgt das niedrigste Arbeitslosengeld 5125 Lira und das höchste 10.000 250 Lira. Bei einer Erhöhung um 40 Prozent beträgt das niedrigste Arbeitslosengehalt 5519 Lira und das höchste 11.39 Lira. Bei einer Erhöhung um 50 Prozent beträgt das niedrigste Arbeitslosengehalt 5913 Lira und das höchste 11.000 827 Lira.

MILITÄR UND GEBURTSDIENST

Für diejenigen, die in den Ruhestand gehen möchten, deren Prämientage jedoch nicht ausreichen, erhöht sich die Höhe der Mutterschafts- und Wehrdienstschulden entsprechend der Grundpreiserhöhung. In der aktuellen Situation beträgt die niedrigste Prämie 106,75 Lira pro Tag und die höchste Prämie 693,89 Lira. Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent beträgt die niedrigste Prämie 138,77 Lira, bei einer Erhöhung um 40 Prozent 149,45 Lira und bei einer Erhöhung um 50 Prozent 160,12 Lira. Bei einer Erhöhung des Grundpreises um 30 Prozent erhöht sich die Höchstprämie auf 902 Lira, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 971,44 Lira, bei einer Erhöhung um 50 Prozent auf 1040,83 Lira.

ALLGEMEINE KRANKENVERSICHERUNG PRÄMIS

Auch die Prämien der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) werden im gleichen Maße wie die Grundpreiserhöhung steigen. Der Staat übernimmt die Prämien von Personen, deren Einkommen weniger als ein Drittel des Bruttomindestpreises beträgt. Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt seine Prämien selbst. Zur Berechnung des GSS werden 3 Prozent des Brutto-Mindestpreises herangezogen. Die SGK hatte die Prämie der Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) für die ersten 6 Monate des Jahres 2023 auf 300,24 Lira pro Monat festgelegt. Dementsprechend erhöht sich die niedrigste GSS-Prämie bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent auf 390,3 Lira, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 420,33 Lira und bei einer Erhöhung um 50 Prozent auf 450,36 Lira Lira.

65 JAHRE ALTES GELD

Mit dem neuen Mindestpreis ändert sich auch der Erhöhungspreis für den 65-Jährigen. Die derzeitige Rente für 65-Jährige beträgt 2604 Lira. Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent soll dieser für 65-Jährige auf 3385 Lira steigen, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 3645 Lira und bei einer Erhöhung um 50 Prozent auf 3906 Lira.

BEHINDERTES GELD

Für Personen mit einer Invalidität von 40 bis 69 Prozent erhöht sich die Invaliditätsrente bei einer Erhöhung des Grundpreises um 30 Prozent auf 2072 Lira, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 2231 Lira und bei einer Erhöhung auf 50 Lira Prozent Anstieg wird es auf 2391 Lira steigen. Für Personen mit einem Invaliditätsgrad von 70 % oder mehr erhöht sich die Invaliditätsrente bei einer Erhöhung des Grundpreises um 30 % auf 3109 TL, bei einer Erhöhung um 40 % auf 3348 TL ist eine Erhöhung um 50 %, sie wird auf 3588 TL steigen.

OPTIONALE VERSICHERUNGSRÄUME

Obwohl der Einzelne die Höhe der zu zahlenden Prämie in der optionalen Versicherung bestimmt, gibt es eine Ober- und Untergrenze der Prämie. Es kann eine Prämie von mindestens 32 Prozent des Brutto-Grundpreises und höchstens 32 Prozent des 7,5-fachen Brutto-Mindestpreises gezahlt werden.

Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent beträgt die niedrigste optionale Prämie 4162 Lira, bei einer Erhöhung um 40 Prozent 4482 Lira und bei einer Erhöhung um 50 Prozent 4803 Lira. Die höchste Prämie beträgt 31.000 224 Lira bei einer Erhöhung um 30 Prozent, 33.000 626 Lira bei einer Erhöhung um 40 Prozent und 35.000 425 Lira bei einer Erhöhung um 50 Prozent.

EINZELNE UNTERBRECHUNGEN DES RENTENSYSTEMS

Die Übertragung an das Individuelle Rentensystem (BES) erfolgt durch monatlichen Abzug von 3 Prozent vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer. Im automatischen BES, das es ermöglicht, dass Arbeitnehmer unter 45 Jahren von ihren Vorgesetzten in das System einbezogen werden, erhöht sich auch der Preis für die Abzüge vom Gehalt.

Die Höchstgrenze für Dienstaltersleistungen des Mindestlohns wird angehoben

Beim aktuellen Mindestpreis betrug die maximale Abfindung des Mindestlohns 10.000 8 Lira. Um ein Beispiel zu nennen: Die Abfindung, die eine Person erhält, die 10 Jahre lang am selben Arbeitsplatz zum Grundpreis gearbeitet hat, betrug 100.000 80 Lira. (Hinweis: Es handelt sich um eine Abfindung. Die Abrechnung von Kündigungsentschädigungen und anderen Persönlichkeitsrechten wird nicht berücksichtigt. Als Grundlage für die Sicherheit des Satzes wird nur die Abfindung herangezogen. Die Stempelsteuer wird nicht in die Berechnung einbezogen.)
Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent wird die Abfindungsobergrenze des Grundlohnempfängers voraussichtlich auf 13.000 10 Lira steigen, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 14.000 11 Lira und bei einer Erhöhung auf 50 prozentualer Anstieg auf 15.000 12 Lira.

Auch die Berichtspreise werden steigen

Mindestlohnbezieher erhalten für das Jahr 2023 eine tägliche Meldegebühr von 223,5 Lira für ambulante Behandlung und 167,68 Lira für stationäre Behandlung. Diese Zahlen werden auch mit der Erhöhung des Mindestpreises aktualisiert. Bei einer Erhöhung des Grundpreises um 30 Prozent soll dieser bei ambulanter Behandlung auf 290,55 Lira pro Tag steigen, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 312,9 Lira und bei einer Erhöhung um 50 Prozent auf 335,25 Lira. Bei stationärer Behandlung wird mit einer Erhöhung auf 217,98 Lira bei einer Erhöhung um 30 Prozent, auf 234,7 Lira bei einer Erhöhung um 40 Prozent und auf 251,52 Lira bei einer Erhöhung um 50 Prozent gerechnet.

ERHÖHUNG DES INTERNATIONALEN GEHALTS

Der Praktikumspreis, der an Oberstufen- und Universitätsstudenten gezahlt wird, die von Schulen zu Unternehmen gehen, um Praktika zu absolvieren, wird um den neuen Grundpreiserhöhungssatz erhöht. In der aktuellen Situation wird der Praktikumspreis von 2552 TL gezahlt. Bei einer Erhöhung des Mindestpreises um 30 Prozent erhöht sich der Praktikumspreis auf 3317 Lira, bei einer Erhöhung um 40 Prozent auf 3572 Lira und bei einer Erhöhung um 50 Prozent auf 3828 Lira.

Freiheit

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