Erdgasentscheidung von EMRA

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Die Entscheidung der EMRA zu diesem Thema trat mit der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft.

Dementsprechend hat das Erdgasverteilungsunternehmen innerhalb des ersten Monats die aufgrund dieser Methode im Vormonat bzw. in den Vormonaten angefallenen Netznutzungsentgelte und die weiteren den Netznutzungsentgelten entsprechenden Preise zusammen mit der von den Verantwortlichen des Verteilerunternehmens genehmigten Übersichtstabelle vorzulegen 5 Werktage nach der Veröffentlichung von Energie und gewöhnlichen Ressourcen wird eine Rechnung an das Bildungsministerium (ETKB) gestellt und verlangt, dass diese Kosten und Beträge aus dem Budget des Ministeriums gedeckt werden.

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung der vom Ministerium ausgestellten Rechnung auf das Bankkonto der Vertriebsgesellschaft innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Anfrage.

Für den Fall, dass die MENR vom Vertriebsunternehmen zusätzliche Informationen und Unterlagen anfordert, beginnt die im betreffenden Absatz genannte Frist mit der Fertigstellung der angeforderten Informationen und Unterlagen.

Wenn das monatliche absolute Erdgasverbrauchsmaß, das Pipelines and Petrol Tasima A.S. dem MENR über das Erdgasverteilungsunternehmen mitgeteilt hat, niedriger ist als das Basisverbrauchsmaß für die an das Verteilungsunternehmen geleistete Zahlung, beträgt die Differenz in der Mitte der Verbrauchsmaße multipliziert mit dem in der Rechnung angegebenen Systemnutzungsentgelt. Der Betrag der Überzahlung wird von der nächsten Überweisungsrechnung des Vertriebsunternehmens in der Form abgezogen, in der er von der nächsten Überweisungsforderung des betreffenden Unternehmens abgezogen wird, zusammen mit der Verzögerungserhöhung ab dem Zahlungsdatum betrieben.

Tritt die im oben genannten Absatz genannte Überzahlung am Ende des Umsetzungszeitraums ein, wird der Überzahlungspreis auf einmal von der Vertriebsgesellschaft eingezogen, zusammen mit der Verzögerungserhöhung, die ab dem Zahlungstermin in Kraft tritt.

Die Formulierung „mit rechtlichem Interesse“ im zweiten Absatz des 10. Punkts dieser Straßen und Fundamente wurde in die Form „Mit verspäteter Erhöhung ab dem Zahlungsdatum“ geändert.

Andererseits wurden die Lagertarife der Marmara Fuel Storage and Filling Facility, die unter der Lagerlizenz von Opet Petrolcülük AŞ steht, von EMRA geändert.

Dementsprechend wurden die Lagertarife der Marmara-Kraftstofflager- und Abfüllanlage von Opet Petrolcülük A.Ş. am Standort Marmara Ereğli in der Stadt Sultanköy Tilkiçatağı geändert und genehmigt.

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