Durch den Verkauf der Immobilie erlischt der bestehende Mietvertrag nicht.

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Es wurden viele Maßnahmen ergriffen, um exorbitante Preise auf dem Immobilienmarkt zu verhindern. Der offizielle Erhöhungssatz für den Mieterschutz wurde mit 25 Prozent festgelegt. Einige Hausbesitzer, die nicht die gewünschte Erhöhung erzielen können, versuchen jedoch alle möglichen Techniken, um die Mieter zu vertreiben.

Einige Hausbesitzer übertragen ihren Wohnsitz auf Verwandte ersten Grades. Dies führt zum Vertragsverlängerungsverfahren. Experten zufolge ist dies jedoch kein Grund für eine Evakuierung.

Der gegenseitige Verkauf ihrer Immobilien als Vermieter reicht nicht aus, um den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Auch wenn der Eigentümer verstirbt, werden seine Erben kraft Gesetzes Vertragspartei.
Assoc. DR. Blitzschnitte

Keser sagte, dass sowohl der neue Eigentümer als auch der alte Eigentümer die Räumung beantragen können, und zwar auf der Grundlage eines der endlichen Gründe, die ihm im Blut liegen.

„NEUER EIGENTÜMER IST AN DEN LEASINGVERTRAG GEBUNDEN“

Was sollten Mieter also tun, wenn sie mit einer solchen Situation konfrontiert sind?

Keser gab Auskunft zu diesem Thema und sagte: „Sie werden darauf achten, dass der neue Eigentümer keinen Wunsch nach einer Fortsetzung des Vertrags zeigen muss. Aus diesem Grund sollten sie nicht die Meinung bekommen, dass wir das nicht können.“ „Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer, wir müssen räumen“. Der neue Eigentümer ist an einen Mietvertrag gebunden.“ genannt.

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