Bülent Eczacıbaşı gewann den Fall der Stiftungsregistrierung

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Laut der beim Istanbuler Zivilgericht erster Instanz eingereichten Klage erklärte der Geschäftsmann Bülent Eczacıbaşı, dass das partizipative Managementverständnis seiner Familie darin bestehe, die wirtschaftliche Existenz und die Kosten der Eczacıbaşı-Unternehmensgruppe zu erhöhen und die Tradition der Bereitstellung hochwertiger Arbeiten und Dienstleistungen fortzusetzen in allen Bereichen des sozialen Bereichs, der Kultur, der Kunst, der Wissenschaft und des Sports. Er gründete die Bülent Eczacıbaşı-Stiftung mit dem Ziel, die Fortsetzung seiner Beiträge sicherzustellen. Eczacıbaşı stellte der Stiftung zunächst 500.000 Lira zur Verfügung, um den Gründungszweck der Stiftung zu verwirklichen. In der Petition wurde die Eintragung der Stiftung in das Gerichtsregister und in das Stiftungsbuch der Generaldirektion Stiftungen beantragt.

Das Gericht gab seine Entscheidung in dem Fall vor dem Istanbuler Zivilgericht erster Instanz bekannt und akzeptierte den Fall von Bülent Eczacıbaşı. Das Gericht entschied, die „Bülent Eczacıbaşı-Stiftung“ zu registrieren. In der begründeten Entscheidung des Gerichts wurde festgestellt, dass geeignete Voraussetzungen für die Eintragung der Stiftung erfüllt seien.

Freiheit

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