Überhöhte Mietstrafe unterwegs
Die Große Türkische Nationalversammlung wird in der neuen Periode in eine Phase schwerer Arbeit eintreten. Es ist geplant, wertvolle Gesetze in kurzer Zeit umzusetzen. Eine davon wird die Mietvereinbarung sein.
Der Beschluss, der die Mieterhöhung auf 25 Prozent begrenzt, läuft am 1. Juli aus. Die Frist wird voraussichtlich verlängert.
3 Jahre Gefängnis wegen außergewöhnlicher Miete
Auch andere Formeln für Mietstreitigkeiten liegen auf dem Tisch. Das Justizministerium hat seine Arbeit abgeschlossen. Demnach ist mit der Änderung des türkischen Strafgesetzbuches vorgesehen, denjenigen, der sich durch eine exorbitante Mieterhöhung über dem Marktdurchschnitt einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, zu einer Gefängnisstrafe von einem bis drei Jahren zu verurteilen.
Während für Fehler eine Untersuchungshaft bis zu zwei Jahren nicht möglich ist, kann nach Ermessen des Gerichts auch gegen den Verursacher exorbitanter Mieterhöhungen, gegen den ein dreijähriges Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, eine Untersuchungshaft verhängt werden. Die Arbeit an dieser Verordnung wird voraussichtlich in Kürze dem Präsidium der Versammlung vorgelegt.
DER AKTIONSPROZESS WIRD NICHT BEGINNEN, OHNE DEN MEDIATOR ZU GEHEN
Ebenfalls im September beginnt die obligatorische Mittelfindungsperiode, die in der 27. Periode eingeführt wurde. Dementsprechend kann das Gerichtsverfahren nicht ohne die Einschaltung eines Mediators eingeleitet werden.
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