Neue Entscheidung zu Airfryer und Roboterstaubsaugern!

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Die Erklärung zur Änderung der nummerierten Mitteilung 2023/7 über die Umsetzung der Einfuhrüberwachung wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué wurde die Überwachungsanwendung, die mit der am 23. März veröffentlichten Meldung für einige elektrische Haushaltsgeräte, darunter Roboterstaubsauger und Heißluftfritteusen, in die Praxis umgesetzt wurde, mit den im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen in ihrer ursprünglichen Form wieder eingeführt.

Diese Geräte, die mit der am 23. März im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung über die Umsetzung der Einfuhrüberwachung für Airfryer-Geräte mit einem Stückwert von weniger als 100 US-Dollar eingeführt wurden, wurden mit der gleichnamigen Erklärung aus der Anwendung der Aufsicht entfernt Die am 29. März veröffentlichten Aktien wurden mit der heute veröffentlichten Stellungnahme in den Aufsichtsantrag mit gleichem Stückwert einbezogen. In diesem Zusammenhang wurde erneut mit der Überwachung der Einfuhr von Heißluftfritteusen mit einem Zollwert von weniger als 100 Dollar begonnen.

Mit dem Communiqué wurden die in Dieselfahrzeugen verwendeten Vorheizgeräte von der Überwachungsanwendung ausgenommen, die für diejenigen „anderen Heizgeräte und Öfen mit einem Zollwert pro Einheit von weniger als 40 Dollar gilt, die unter Abschnitt 8516 in der Liste aufgeführt sind“. Standort der Zolltarifstatistik.“

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