Neue Autorität für SEDDK
„Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Messung und Bewertung der Kapitaladäquanz von Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsunternehmen“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
In der Erklärung von SEDDK zu diesem Thema „Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Messung und Bewertung der Kapitaladäquanz von Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsunternehmen“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. Es ist berechtigt, Ausnahmen von der Bilanz zu machen Posten, die als Bilanzposten gezählt werden. Begriffe enthalten waren.
In der Erklärung wurde betont, dass schnelle Änderungen der genannten Punkte im Rahmen der sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen wichtig sind, um Flexibilität bei der Berechnung der Kapitaladäquanz von Unternehmen zu gewährleisten, und dass dies auch im Hinblick auf die Unterstützung der Wirtschaft des Landes wertvoll ist.
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