Alle Angeklagten im „Ankara Jitem“-Prozess freigesprochen

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Die erste Anhörung der Klage gegen 19 Angeklagte der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ausgearbeiteten Anklageschrift fand am 16. April 2014 statt. Mit der Entscheidung vom 13. Dezember 2019 wurde das Verfahren gegen Ahmet Demirel und Ziya Bandırmalıoğlu, die während des Prozesses starben, eingestellt. Das Dokument von Mahmut Yıldırım mit dem Codenamen „Grün“, der nicht erreichbar war, wurde getrennt. Es wurde beschlossen, die Angeklagten, darunter Mehmet Ağar, in der Mitte freizusprechen; Das Dokument wurde zur rechtlichen Prüfung an die Ankara BAM geschickt. Nach Abschluss der Ermittlungen hob die BAM am 5. April 2021 den Freispruch auf und schickte das Dokument zur Wiederaufnahme des Prozesses an das 1. Oberste Strafgericht in Ankara.

ERWERB AN ALLE BEKLAGTEN

Die Anwälte des Angeklagten und des Beschwerdeführers waren bei der Anhörung des Falles anwesend, die am 1. Obersten Strafgerichtshof von Ankara stattfand. Die Anwälte des Beschwerdeführers forderten mit der Entscheidung eine Bestrafung und Festnahme der Angeklagten. Die Anwälte der Angeklagten gaben an, dass es in den Akten keine konkreten Hinweise auf ein Verschulden ihrer Mandanten gebe. Nach der Mitte der Verhandlung verkündete der Gerichtsausschuss seine Entscheidung. Dementsprechend wurde entschieden, dass die Bescheinigung des Angeklagten Ziya Bandırmalıoğlu, der während der Verhandlungsphase starb, fallen gelassen wurde, während die Bescheinigung der Angeklagten Mehmet Ağar, İbrahim Şahin, Mehmet Korkut Eken, Ayhan Çarkın, Ayhan Akça, Ercan Ersoy, Seyfettin Lap und Ayhan Özkan fallen gelassen wurde , Uğur Şahin, Alper Tekdemir, Enver Ulu, Yusuf Yüksel, Lokman Külünk, Abbas Semih Sueri, Nurettin İtimat und Muhsin Korman wurden freigesprochen.

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