In 11 Provinzen wurden Schulden aus Strom- und Erdgasrechnungen beglichen

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Aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar werden die unbezahlten Rechnungsschulden von Strom- und/oder Erdgasabonnenten, deren Häuser und/oder Arbeitsplätze zerstört wurden, dringend abgerissen oder an Orten, die als Katastrophengebiete gelten, schwer oder mittelschwer beschädigt Umfang des durch das Präsidialdekret erklärten Ausnahmezustands. Methoden und Grundlagen wurden festgelegt.

Sämtliche Schulden in 11 Provinzen beglichen

Gemäß der neuen Entscheidung bezüglich Strom- und Erdgasrechnungen wurden in 11 Provinzen, die als Katastrophengebiete gelten, alle Schulden beglichen. Der Beschluss trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung lautet wie folgt:

Aufgrund der Erdstöße vom 02.06.2023 werden Strom- und/oder Strom- und/oder Strom- und/oder Elektro- und/oder mittelschwere Schäden, deren Wohnungen und/oder Arbeitsplätze zerstört wurden, stellenweise dringend abgerissen die als Katastrophengebiete im Rahmen des mit dem Präsidialerlass Nr. 6785 erklärten Ausnahmezustands anerkannt sind und Auswirkungen auf das allgemeine Leben haben. oder Erdgasabonnenten;

Bis zum 02.06.2023 aufgelaufene, aber nicht eingezogene Verbrauchsbeträge, aufgelaufene Verbrauchsbeträge für den Zeitraum vom letzten Ablesungsdatum bis zum 02.06.2023 und ggf. unbezahlte Rechnungsbeträge dieser Abonnenten für die vorangegangenen Zeiträume und deren Zubehör, Es deckt die Aufhebung der Stromverbrauchsbeträge ab, die aus der Übertragung vor der Privatisierung der Verteilungsgesellschaft verblieben sind und während des Privatisierungsprozesses als Forderung der türkischen Elektrizitätsverteilungsgesellschaft übertragen wurden.

Diese Erklärung gilt nicht für Strom- und Erdgasverbräuche, die illegal verbraucht werden. Abonnenten mit öffentlicher Rechtspersönlichkeit und Abonnenten der Allgemeinbeleuchtung fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Bekanntmachung.

RECHNUNGEN BEZAHLT

Rechnungen, die vor dem 6. Februar erstellt wurden, deren Preise jedoch nach dem 6. Februar bezahlt wurden, können nicht gelöscht werden und es besteht kein Anspruch auf diese Rechnungen. Wenn solche Zahlungen jedoch von den Unternehmen vor dem Veröffentlichungsdatum dieser Mitteilung zurückgezahlt wurden, werden die betreffenden Rechnungen im Rahmen des Widerrufs beglichen. Für Rechnungen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung bezahlt wurden, kann keine Rückerstattung aufgrund der Stornierung beantragt werden. Sofern eine Anfrage gestellt wird, werden diese Anfragen nicht berücksichtigt.

RÜCKERSTATTUNG VON PRÜFUNGEN UND UNVERGESSLICHEN ZAHLUNGEN

Im Bedarfsfall kann EMRA bei den betreffenden Unternehmen die erforderlichen Prüfungen und Kontrollen durchführen, um festzustellen, ob die Verbrauchsmaße und Preise in den von den Unternehmen zur Stornierung beantragten Rechnungen die tatsächliche Situation widerspiegeln und ob die bereitgestellten Dokumente oder Informationen einen Nutzen daraus ziehen Bewerbungen im Rahmen dieser Bekanntmachung gelten als falsch, unvollständig oder irreführend.

Wenn bei den Prüfungen und Kontrollen festgestellt wird, dass die Unternehmen mehr als angemessen oder ungerecht bezahlt werden, werden dem Ministerium von EMRA der zu viel oder ungerecht gezahlte Betrag, der tatsächlich zu zahlende Preis und die Ursache des Fehlers mitgeteilt .

Der Betrag der gemeldeten Überschreitung oder ungerechtfertigten Zahlung ist in dem Preis enthalten, der unter Berücksichtigung der Verzögerungserhöhungsrate berechnet wird, die gemäß Artikel 51 des Gesetzes Nr. 6183 über die Beitreibung öffentlicher Forderungen vom 21.07.1953 für diesen Zeitraum bestimmt wird zwischen dem Datum der Zahlung und dem Datum des Widerrufs. Von Unternehmen innerhalb von 30 Tagen zurückgenommen werden. Erfolgt die Rückzahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird die Forderung dem Finanzamt gemeldet, bei dem das betreffende Unternehmen Steuerzahler ist, und das Finanzamt wird weiterverfolgt und eingezogen.

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