Rentner aufgepasst: Kündigungsgeld gibt es nicht

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Nach dem Arbeitsgesetz besteht die Verpflichtung, die andere Partei vor der Beendigung unbekannter Terminkontrakte zu benachrichtigen. Die Kündigung muss von der Partei erfolgen, die den Arbeitsvertrag kündigt. Verträge mit fester Laufzeit bedürfen keiner Vorankündigung.

Laut Gesetz richten sich die Meldefristen nach der Arbeitszeit des Arbeitnehmers an diesem Arbeitsplatz. Die Benachrichtigung des Personals, dessen Beschäftigungszeit am Arbeitsplatz weniger als 6 Monate gedauert hat, sollte 2 Wochen im Voraus erfolgen. 4 Wochen für einen Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren gedauert hat; 6 Wochen für einen Arbeitnehmer mit einer Dauer von 1,5 bis 3 Jahren; Für Personal, das länger als 3 Jahre beschäftigt ist, besteht eine Meldepflicht von 8 Wochen im Voraus. Diese gesetzlich festgelegten Fristen können durch Einzel- oder Tarifverträge verlängert, jedoch nicht verkürzt werden.

Die nicht gemeldete Partei zahlt eine Entschädigung

Kommt die Partei ihrer Verpflichtung nicht nach, obwohl sie nach dem Gesetz zur Anzeige verpflichtet ist, muss sie eine Kündigungsentschädigung in Höhe des der Anzeigefrist entsprechenden Preises zahlen. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist entsteht keine Schadensersatzpflicht. Arbeitnehmer sollten auf die Kündigungsfristen achten, damit sie kein Kündigungsgeld zahlen müssen.

Kann eine Kündigungsentschädigung an Personen gezahlt werden, die ihre Arbeit zum Ruhestand aufgegeben haben?

Gemäß dem Arbeitsrecht ist es in einigen Fällen nicht erforderlich, die andere Partei im Voraus über die Beendigung des Arbeitsvertrags zu informieren. Der Arbeitnehmer ist nicht zur vorherigen Kündigung verpflichtet, wenn er seinen Arbeitsplatz innerhalb der Probezeit kündigt, wenn weibliche Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgrund einer Heirat innerhalb eines Jahres nach der offiziellen Eheschließung kündigen, den Arbeitsplatz aufgrund des Wehrdienstes aufgeben oder den Dienst verlassen Job wegen Pensionierung.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung für das Personal, das aus diesen Gründen den Arbeitsplatz kündigt, ist nicht Gegenstand des Wortes.

Können Mitarbeiter, die aus rechtlichen Gründen kündigen, eine Kündigungsentschädigung erhalten?

Der Arbeitgeber ist bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht zur Einhaltung der Kündigungsfrist oder zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung verpflichtet. Arbeitnehmer sind bei einer rechtmäßigen Kündigung nicht verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten.

Mitarbeiter, die rechtmäßig kündigen, haben Anspruch auf eine Abfindung, können jedoch keine Kündigungsentschädigung erhalten.

Wie wird die Kündigungsentschädigung berechnet?

Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung werden neben dem ordentlichen Preis auch die dem Arbeitnehmer gewährten Gelder oder die in Geld messbaren Leistungen berücksichtigt. Auch systematische Zahlungen wie Essen, Transport und Treibstoff sollten in die Kündigungsentschädigung einbezogen werden.

Der Nettopreis wird nach Abzug der Einkommensteuer und der Stempelsteuer von der Bruttokündigungsentschädigung gezahlt. Der Sozialversicherungsbeitrag wird nicht von der Kündigungsentschädigung abgezogen.

QUELLE: HABERTÜRK / AHMET KIVANC

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