Neue Regelung für Barkredite und Wohnungsbaudarlehen per Kreditkarte!

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Eilmeldung: Die Zentralbank hat den Banken ein neues Anweisungsschreiben geschickt und die Anwendung makroökonomischer Vorsichtsmaßnahmen bei Kreditkarten abgeschafft.

Die Zentralbank, Mit den Anweisungen, die er den Banken am 15. Mai übermittelte, und den im Amtsblatt veröffentlichten neuen Maßnahmen hatte er eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Dazu gehörten Barabhebungen von Kreditkarten und Schmuckausgaben im Rahmen der Sicherheitsnotwendigkeit. Es gab neue Vorschriften, die den Umfang der Wiederkredite erweiterten und zu Störungen bei vielen Kreditgeschäften führten.

NEUE ANWEISUNGEN AN BANKEN

Die Zentralbank hat diesbezüglich einen neuen Schritt unternommen. Heute wurde ein neues Weisungsschreiben an die Banken verschickt.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass bei der Verwendung von Privat- und Firmenkreditkarten keine zufällige Eintrübung bestehe. Die Zentralbank teilte den Banken mit, dass die Pflicht zur Hinterlegung von Sicherheiten für die Nutzung von Bargeldbezügen per Kreditkarte aufgehoben wurde.

Darüber hinaus wurde erklärt, dass bei der Verwendung von Schmuckausgaben und Überziehungskonten keine makroprudenziellen Maßnahmen ergriffen würden.

WOHNUNGSDARLEHEN AUSGESCHLOSSEN

Am Antrag auf Wertpapierfazilität wurden Änderungen vorgenommen. Wenn die Wachstumsrate der Kredite 3 Prozent überstieg, mussten die Banken Sicherheiten in Höhe des Kreditpreises sperren. Mit der neuen Entscheidung der Zentralbank wurden Wohnungsbaukredite aus diesem Anwendungsbereich ausgeschlossen.

Die Nachricht, dass es auch bei den an die Gutachter übermittelten Wohnungsbaukreditprozessen zu einer Blockade gekommen sei und die Banken ihre Wohnungsbaukredite nicht vergeben hätten, fand in den Medien ihren Niederschlag.

Export-, Investitions- und Agrarkredite an KMU waren ebenfalls vom Anwendungsbereich der Sicherheitsfazilität ausgenommen.

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von Bargeldvorschüssen per Kreditkarte wurde eine Beschränkung eingeführt.

Barvorschüsse, Überziehungskonten und Schmuckausgaben mit Karten bis zu 15.000 TL waren nicht im Umfang der Wertpapierhaftung enthalten. Barvorschussausgaben bis zu 15.000 TL waren vom Antrag ausgenommen.

Mit Ausnahme von Barvorschüssen und Schmuckausgaben in Höhe von 15.000 TL musste das Kartenlimit über 50.000 TL liegen.

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