Der Abstimmungsprozess im Ausland beginnt heute

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Auch im Ausland lebende türkische Wähler bereiten sich auf die Wahlen vor, da die Präsidentschaftswahl dem zweiten Geschlecht überlassen wird.

Dabei kann an 156 Vertretungen und Zollstellen in 73 Ländern abgestimmt werden. Insgesamt werden 3.000 461 Wahlurnen im Ausland eingerichtet.

Die Abstimmungen im Ausland beginnen am 20. Mai und werden am 24. Mai abgeschlossen.

Am Zolltor ist die Stimmabgabe bis zum 28. Mai, 17.00 Uhr möglich.

Wer vor dem 29. Mai 2005 geboren ist, kann das zweite Geschlecht wählen.

Wähleradressen, die in der Primärmedizin verwendet werden, gelten für diejenigen, die im Ausland wählen.

In Deutschland, wo die meisten türkischen Wähler leben, wird es in 13 Konsulatregionen möglich sein, zwischen 8.00 und 23.00 Uhr zur Wahl zu gehen.

In den anderen 4 Wahllokalen ist die Wahlzeit zwischen 9.00 und 21.00 Uhr.

Wer vor dem 29. Mai 2005 geboren ist, also nach dem ersten Geschlecht das 18. Lebensjahr vollendet, kann das zweite Geschlecht wählen.

Alle Stimmen werden am 28. Mai ausgezählt

Diese Wähler sind verpflichtet, ihre Eintragung in das ausländische Wählerverzeichnis auf der offiziellen Website des Obersten Wahlrates zu überprüfen.

In der Regel geht der nicht registrierte Wähler zum Konsulat und trägt sich in das ausländische Wählerverzeichnis ein.

Die Stimmen aus dem Ausland in die Türkei zu bringen, wird dem Verfahren der ersten Art ähneln.

Die Stimmen, die mit dem diplomatischen Kurier in die Türkei gebracht werden sollen, werden nach Schließung der Wahlurnen in der Türkei am 28. Mai zusammen mit den anderen Stimmen gezählt.

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