Bargeldvorschussentscheidung der Zentralbank! 15.000 TL sind zu Ende

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Aufgrund der jüngsten Zunahme der Nutzung von Bargeldvorschüssen per Kreditkarte sind die Einzelheiten der Begrenzung klar geworden.

Die Zentralbank übermittelte den Banken Anwendungsanweisungen zur Regulierung.

Dementsprechend fallen Barvorschüsse, Überziehungskonten und Schmuckausgaben mit Karten bis zu 15.000 TL nicht in den Umfang der Wertpapierhaftung.

Mit anderen Worten: Barvorschussausgaben bis zu 15.000 TL sind vom Antrag ausgenommen.

Mit Ausnahme von 15.000 TL für Barvorschüsse und Schmuckausgaben muss das Kartenlimit über 50.000 TL liegen.

Bei steigender Nachfrage wurde eine Regulierung vorgenommen

Für Bargeldabhebungen mit Privatkreditkarten ab einem bestimmten Limit galt die Sicherheitsleistungsanwendung. Die gleiche Entscheidung wurde auch für die Schmuckausgaben getroffen. Für beide Titel wurde die Bedingung eingeführt, einer Sicherheitserleichterung in Höhe von 30 Prozent zu unterliegen.

Da Barkredite auf Kreditkarten oder Ratenbarkredite mit einem monatlichen Zinssatz von 1,36 Prozent die niedrigste Kreditaufnahme in TL ermöglichten, war sie vor der Wahl der Kreditkanal mit der höchsten individuellen Nachfrage geworden.

QUELLE: AA

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