Wie erfolgt die Auszählung der Stimmen? Aus wie vielen Personen besteht der Wahlurnenausschuss?

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Die Türkei steht vor der Präsidentschafts- und 28. Parlamentswahl, die am Sonntag, dem 14. Mai, stattfinden wird. Wahlurnenrat; Es besteht aus einem Vorsitzenden, einem Mitglied des Ältestenrats/Delegation und Mitgliedern der fünf politischen Parteien, die bei den letzten Parlamentswahlen die meisten Stimmen erhalten haben. Die Anzahl der Ratsmitglieder darf nicht weniger als drei betragen. Im Ausland besteht es aus einem Führer, einem Mitglied des öffentlichen Dienstes und einem Namen der drei politischen Parteien, die bei den letzten Parlamentswahlen in der Türkei die meisten Stimmen erhalten haben. Es führt alle Wahlurnenarbeiten und -prozesse aus, damit die Wähler ihre Stimme völlig frei und implizit nutzen können, indem es die Stimmen zählt, aufzeichnet und im Protokoll festhält.

Aus wie vielen Personen besteht die Box?

Wahlurnenausschuss; Es besteht aus einem Vorsitzenden, einem Mitglied des Ältestenrats/Delegation und Mitgliedern der fünf politischen Parteien, die bei den letzten Parlamentswahlen die meisten Stimmen erhalten haben. Die Anzahl der Ratsmitglieder darf nicht weniger als drei betragen.

Im Ausland besteht es aus einem Führer, einem Mitglied des öffentlichen Dienstes und einem Namen der drei politischen Parteien, die bei den letzten Parlamentswahlen in der Türkei die meisten Stimmen erhalten haben. Es führt alle Wahlurnenarbeiten und -prozesse aus, damit die Wähler ihre Stimme völlig frei und implizit nutzen können, indem es die Stimmen zählt, aufzeichnet und im Protokoll festhält.

WIE ZÄHLEN SIE STIMMEN?

Nach Ablauf der Abstimmungsfrist ist die Auszählung und Abgabe der abgegebenen Stimmen möglich. Die Beobachter der politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten im Wahllokal sowie die in diesem Wahllokal registrierten Wähler können die Auszählungs- und Listenvorgänge so überwachen, dass die Arbeit des Wahlurnenausschusses nicht gestört wird.

Wie werden die Stimmen gezählt?

Es wird von den Bezirkswahlausschüssen gebildet, um die Abstimmungsprozesse gemäß dem im Gesetz Nr. 298 über grundlegende Entscheidungen bei Wahlen und Wählerverzeichnissen festgelegten Stil und auf der Grundlage durchzuführen.

Eine Kopie des Ergebnisses der Wahlurne wird den Beobachtern der politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten ausgehändigt, die an der Wahl im Zusammenhang mit dieser Wahl teilnehmen und diese fordern, nachdem sie ausreichend vorbereitet und vom Vorsitzenden des Wahlurnenrates und den Mitgliedern unterzeichnet und versiegelt wurde. Papiere und Dokumente zur Volkszählung werden in die Wahltüte gesteckt, die Öffnung der Tasche wird verschlossen, mit dem Siegel des Rates versiegelt und unterzeichnet.

Der vorbereitete versiegelte Beutel und das Siegel des Wahlurnenrats werden vom Wahlurnenratsvorsitzenden und mindestens zwei durch Auslosung zu bestimmenden Mitgliedern schnellstmöglich und ohne Verzögerung an den Bezirkswahlratsvorsitzenden übergeben. Die Erstellung des Wahlurnenergebnisprotokolls erfolgt durch die Bezirkswahlausschüsse im Beisein von Parteivertretern und Beobachtern.

  1. Nach dem Öffnen der Wahlurne werden die Wahlumschläge, die aus der Wahlurne kommen, sowie die Unterschriften bzw. Fingerabdrücke der Wähler gezählt, die in der Wahlurnenliste ihre Stimme abgegeben haben.

  2. Die Wahlumschläge werden vor dem Öffnen geprüft. Wenn ein ungültiger Umschlag vorhanden ist, wird dieser abgetrennt; Die Zahl wird im Protokoll festgehalten.

  3. Übersteigt die Zahl der Umschläge die Zahl der Wähler, die ihre Stimme abgegeben haben, wird die aus der Mitte der Umschläge gezogene Zahl der Umschläge verbrannt. Die Gleichheit von Unterschriften und Umschlägen ist gewährleistet.

  4. Ist die Anzahl der Umschläge geringer als die Anzahl der Signaturen, wird der direkte Zähl- und Gießprozess gestartet.

  5. Auch nicht verwendete Stimmzettel und Umschläge werden vom Wahlurnenausschuss gezählt, verschnürt, versiegelt und erfasst.

  6. Die Auszählung und Stimmabgabe beginnt sofort, offen und kontinuierlich. Vorgebrachte Beschwerden und Einwände stellen keinen Arbeitsstopp dar. Bevor mit der Auszählung und Auflistung begonnen wird, zeigt der Vorsitzende des Wahlurnenausschusses den Anwesenden an, dass die Auszählungstabellen leer und unbeschrieben sind.

  7. Der Vorsitzende des Wahlurnenrates, um die Reihenfolge der Auszählungsliste sicherzustellen;

  • Einem Mitglied die Umschläge in der Wahlurne geben,
  • Zur Bearbeitung der von den beiden Mitgliedern auf den Auszählungs- und Listentischen verlesenen Stimmzettel,
  • Er beauftragt ein Mitglied, die gelesenen und getippten Stimmzettel und geöffneten Umschläge geordnet auf den Tisch zu legen und zu schützen.

Eine beglaubigte Kopie des Ergebnisses der Wahlurne, dessen Auszählungs- und Stimmabgabeverfahren abgeschlossen und vom Wahlurnenausschuss unterzeichnet wurde, wird innerhalb einer einwöchigen Frist im Wahlbereich für jedermann sichtbar ausgehängt.

Eine Kopie des Ergebnisses der Wahlurne wird den Beobachtern der politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten ausgehändigt, die an den Wahlen im Zusammenhang mit dieser Wahl teilnehmen und diese fordern, nachdem sie ausreichend vorbereitet und vom Vorsitzenden des Wahlurnenrates und den Mitgliedern unterzeichnet und versiegelt wurden. Papiere und Dokumente zur Volkszählung werden in die Wahltüte gesteckt, der Beutel wird verschlossen, mit dem Ratssiegel versiegelt und unterschrieben. Der vorbereitete versiegelte Beutel und das Siegel des Wahlurnenrats werden vom Vorsitzenden des Wahlurnenausschusses und mindestens zwei durch Auslosung zu bestimmenden Mitgliedern schnellstmöglich und ohne Verzögerung dem Vorsitzenden des Wahlurnenausschusses ausgehändigt. Die Erstellung des Wahlurnenergebnisprotokolls erfolgt durch die Bezirkswahlausschüsse im Beisein von Parteivertretern und Beobachtern.

WAS IST DAS CRATE-SHARING-SYSTEM?

Gleichzeitig werden die Anzahl der von den Parteien im Wahlurnenergebnisbericht erhaltenen Stimmen, die von den Bezirkswahlausschüssen in das Wahlinformationssystem (SEÇSİS) eingegeben wurden, und die unterzeichneten Wahlergebnisprotokolle übermittelt, die gescannt und in die elektronische Umgebung übertragen werden die Teilnahme der politischen Parteien an den Wahlen als Webdienst oder Webschnittstelle oder als Massendatenübertragung und die Überwachung der Wahlergebnisse. Kontrolle der politischen Parteien.

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