Riesenfinanzierung für EYT-Mitglieder! Bewerbungen laufen weiter

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Es gingen 5.500 Anträge für den vom Finanzministerium garantierten zinsgünstigen Darlehenszuschlag ein, der dem Chef gewährt wurde, um die Dienstaltersbelastung derjenigen zu verringern, die vom Artikel zum Rentenalter (EYT) profitieren. Der in Anspruch genommene Kreditbetrag betrug 7,5 Millionen Lira und der Bürgschaftspreis betrug 5,5 Millionen Lira. Die geringe Anzahl von Anträgen auf das Abfindungsdarlehen ist darauf zurückzuführen, dass Rentner ihr Dienstalter durch Weiterbeschäftigung aufrechterhielten.

Die von der KGF unterstützten Kreditanträge für eine Abfindung im Jahr des Jahres begannen am 24. März. Das Gesamtvolumen der bereitzustellenden Finanzierungsbasis wurde auf 50 Milliarden Lira festgelegt. Anträge für das Treasury-basierte Paket werden bei öffentlichen und privaten Banken gestellt. Die vorgesehene Finanzierungsbasis zur Einzahlung auf die Konten ausscheidender Mitarbeiter beträgt 13,3 Millionen Lira für KMU und bis zu 28,5 Millionen Lira für andere Unternehmen. Dieses Darlehen muss als Abfindung für diejenigen ausgezahlt werden, die Anspruch auf den Ruhestand haben.

EINZAHLUNG AUF KONTO

Während der Bürgschaftssatz für KMU 75 Prozent und für andere Unternehmen 70 Prozent beträgt, wird er auf 36 Laufzeiten inklusive einer maximal sechsmonatigen Kulanzfrist ausgeweitet. Im Rahmen des Pakets werden für Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten Zins- und Gewinnbeteiligungssatz TLREF zuzüglich 300 Basispunkte angesetzt. Die jeweiligen Zinssätze gelten für Darlehen zur Abfindung von 1-10 Mitarbeitern. Für die Inanspruchnahme von Krediten über diese Mitarbeiterzahl hinaus werden Zins und Überschussbeteiligungssatz von der Bank festgelegt. Die betreffenden Zahlungen werden vom Kreditgeber direkt auf die Konten der Mitarbeiter eingezahlt, die in den Ruhestand gehen.

MUSS IM VORAUS BEZAHLT WERDEN

Nach dem Arbeitsgesetz ist die Zahlung einer Abfindung im Voraus verpflichtend und für die Ratenzahlung ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Für diejenigen, die mindestens 1 Jahr gearbeitet haben, gibt es je nach Chef zwei Möglichkeiten hinsichtlich der Abfindung. Abhängig von der gegenseitigen Vereinbarung mit dem Chef können sie die Abfindung erhalten und sie bei Ausscheiden aus dem Job beantragen, indem sie weiterarbeiten und zum Zeitpunkt des Ausscheidens nicht das Dienstalter antreten.

QUELLE: MORGEN

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