Für Haartransplantationszentren wurde ein neuer Standard eingeführt

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Die vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete Verordnung über Haartransplantationseinheiten wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der Verordnung wurden die grundlegenden Standards für die Eröffnung von Haartransplantationsstationen, die Praxis der Haartransplantation sowie die Art und Weise und die Grundlagen für die Bestimmung des Mitarbeiters, der in den Haartransplantationsstationen tätig sein wird, und die Inspektion der Haartransplantationsstationen geregelt.

Dementsprechend können Haartransplantationseinheiten im Rahmen der Verordnung im Rahmen der Verordnung in den dem Ministerium angeschlossenen Krankenhäusern, Krankenhäusern der staatlichen und Stiftungsuniversitäten sowie privaten Krankenhäusern der Real- und Stiftungsuniversitäten eröffnet werden private juristische Personen und Polikliniken.

Verpflichtung zur Vorlage eines Haartransplantations-Zertifizierungszertifikats

Gesundheitseinrichtungen, die eine Haartransplantationseinheit eröffnen möchten, wenden sich an die Gesundheitsdirektionen der Provinzen, indem sie die in der Verordnung festgelegten Regeln vorlegen.

Auf Empfehlung der Gesundheitsdirektionen der Provinzen und mit Genehmigung des Ministeriums haben Haartransplantationseinheiten innerhalb der Krankenhäuser des Ministeriums, staatlicher und Stiftungsuniversitätskrankenhäuser, privater Krankenhäuser und neuartiger medizinischer Zentren Haartransplantationseinheiten eröffnet. „Trainingszentrum für Haartransplantation“eine Genehmigung kann erteilt werden.

In Ausbildungszentren können Ärzte und nichtmedizinische Fachkräfte im Gesundheitswesen mit anderen Zertifikatsprogrammen das Zertifikat zum Haartransplantationspraktiker und zum Haartransplantationsassistentenzertifikat erhalten.

Die Dauer und der Inhalt des Ausbildungsprogramms zum Haartransplantations-Praktiker und zum Haartransplantations-Assistenten-Zertifizierungsprogramm werden vom Ministerium festgelegt. Während nur Ärzte am Zertifikatsprogramm für Haartransplantations-Assistenten teilnehmen können, können auch nichtmedizinische Fachkräfte im Gesundheitswesen am Zertifikatsprogramm für Haartransplantations-Assistenten teilnehmen.

Aus dem Ausland erworbene Zertifikate von Haartransplantationspraktikern gelten als gültig, wenn das Ministerium dies gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften für angemessen hält.

Wer kein Zertifikat hat, kann keine Haartransplantation durchführen.

Nur zertifizierte Mitarbeiter, deren Zertifikat vom Ministerium registriert wurde, dürfen in Haartransplantationseinheiten arbeiten. Personen, die weder über ein Zertifikat als Haartransplantations-Praktiker noch über ein Zertifikat als Haartransplantations-Assistent verfügen, können sich keiner Haartransplantation unterziehen.

Von Ärzten und Fachärzten, die über ein vom Ministerium registriertes medizinisch-ästhetisches Zertifikat verfügen, von plastischer, rekonstruktiver und ästhetischer Chirurgie sowie von Spezialisten für Dermatologie und Geschlechtskrankheiten ist kein Zertifikat als Haartransplantationsspezialist erforderlich.

Gesundheitsorganisationen, die Haartransplantationen durchführen, werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Vorgänge bei Personen in Haartransplantationseinheiten werden im elektronischen System des Ministeriums erfasst. Darüber hinaus werden Gesundheitseinrichtungen mit einer Haartransplantationseinheit auf dem vom Ministerium eingerichteten Portal registriert und im Internet veröffentlicht.

Den Gesundheitseinrichtungen wurde eine einjährige Harmoniefrist eingeräumt

Nichtmedizinische Fachkräfte im Gesundheitswesen, die in Gesundheitseinrichtungen arbeiten, in denen aktuelle Haartransplantationen durchgeführt werden, müssen innerhalb von 3 Jahren ein Zertifikat als Haartransplantationsassistent erwerben. Innerhalb dieser Zeit können sie unter der Aufsicht des zuständigen Arztes weiterarbeiten.

Dem nichtmedizinischen medizinischen Fachpersonal wird ein Haartransplantations-Assistentenzertifikat ausgestellt, das bescheinigt, dass er/sie ununterbrochen in der Haartransplantationsabteilung arbeitet und mindestens 2 Jahre in den Gesundheitseinrichtungen mit einer Haartransplantationsabteilung tätig ist, sofern diese einen Antrag stellen innerhalb von 6 Monaten beim Ministerium einzureichen.

Alle Gesundheitseinrichtungen, die derzeit zur Durchführung von Haartransplantationen berechtigt sind, können ihre Haartransplantationsanträge fortsetzen, wenn sie innerhalb einer Frist von einem Jahr die in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Genehmigungen von Gesundheitseinrichtungen, die die betreffenden Regeln nicht einhalten können, annulliert.

Die Verordnung ist ab heute in Kraft getreten.

„Klebrige Regulierung“

Gesundheitsminister Fahrettin Koca teilte auf seinem Social-Media-Account die Verordnung mit: „Knifflige Regelung für Haartransplantationseinheiten.“habe das Rezept verwendet.

Koca wies darauf hin, dass die Haartransplantation einen wertvollen Platz im Gesundheitstourismus einnimmt, der in der Türkei von Tag zu Tag wächst, und sagte:

„Die Verordnung bringt umfassende Standards für die Einheiten, die diese Dienstleistung erbringen, mit der Dienstleistung, die sowohl diejenigen aus dem Ausland als auch unsere eigenen Bürger erhalten. Die Verordnung stellt sicher, dass Haartransplantationsprozesse von Experten unter vollständiger Einhaltung medizinischer Grundsätze und der Ausbildung durchgeführt werden.“ und Erfahrung des relevanten Personals werden dokumentiert, Kontrolle, Vermeidung von Informalität. Es setzt die Maßstäbe für Ergebnisse. Viel Glück mit dieser neuen Entwicklung im Gesundheits- und Wellnesstourismus.“

 

QUELLE: AA

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