Ermäßigte Wasseranwendung im Amtsblatt

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„Umsetzungskommuniqué zur Unterstützung der Dienstleistungsgebühr für gezielte Wassernutzung in der Landwirtschaft“ des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der Entscheidung des Präsidenten zur Unterstützung der Wassernutzungsgebühren für landwirtschaftliche Bewässerungszwecke wurde beschlossen, 50 Prozent der Wassernutzungsgebühren der Produzenten zu unterstützen.

Mit dem Kommuniqué wurden in diesem Jahr die Regeln und Vorschriften zur Unterstützung der Wassernutzungsgebühren der Landwirte geregelt, die in den Bewässerungsgebieten der Bewässerungsgewerkschaften und -genossenschaften landwirtschaftliche Produktion betreiben.

Dementsprechend werden Regeln angestrebt, damit die Erzeuger, die von der Unterstützung profitieren, sich im Farmer Registration System (ÇKS) registrieren lassen und sicherstellen, dass die grundlegenden Informationen über die Unterstützungszahlung und die Daten im ÇKS-System kompatibel sind.

Erzeuger, die bei Bewässerungsgewerkschaften registriert sind, müssen während des Produktionszeitraums gemäß Zahlungsplan 50 Prozent der Wassernutzungsgebühr gezahlt und bei der Gewerkschaft mit einem Einverständnisschreiben beantragt haben, dass 50 Prozent der Wassernutzungsgebühr an diese übertragen werden das Konto der Bewässerungsgemeinschaft.

Es wird auch die Regelung angestrebt, dass die in der Bewässerungsgenossenschaft registrierten Erzeuger die gesamte Wassernutzungsgebühr während des Produktionszeitraums gemäß dem von der Bewässerungsgenossenschaft bekannt gegebenen Zahlungsplan gezahlt und sich mit den in ausgestellten Dokumenten bei der Genossenschaft beworben haben den Namen des Herstellers, aus dem hervorgeht, dass die gesamte Wassernutzungsgebühr bezahlt wurde.

DAS MINISTERIUM WIRD ZAHLEN

Die für die verbleibenden 50 Prozent der Wassernutzungsgebühr erstellten Zusammenfassungen werden innerhalb der ersten Juni-, August-, Oktober- und Dezemberwoche an das Ministerium gesendet, damit sie bezahlt werden können. Das Ministerium wird die Zahlungen im Rahmen der budgetären Möglichkeiten leisten.

Bei der Verwendung von vorgeladenen und vorausbezahlten elektronischen Kartenzählern wird Wasser nicht mehr geladen als die berechnete Menge entsprechend dem Bewässerungswasserbedarf der Pflanze, der anhand des Bewässerungswasserbedarfs des landwirtschaftlichen Betriebes pro Flächeneinheit ermittelt wird Pflanze, die von der Bewässerungsgemeinschaft oder Bewässerungsgenossenschaft bewässert wird.

Bei den Barzahlungen der Landwirte werden 50 Prozent der Wassernutzungsgebühr vom Wasserverbraucher an die Bewässerungsgewerkschaft gezahlt, und diese Maßnahme wird in die Zusammenfassung der ersten Zahlungsrate aufgenommen, die das Ministerium an die Bewässerungsgewerkschaft zu leisten hat Bewässerungsgewerkschaft im Namen der Produzenten. Der Ausgleichsprozess wird in Abhängigkeit davon durchgeführt, ob die von der Bewässerungsgemeinschaft angefallene Wassernutzungsgebühr aufgrund nachfolgender Messstudien mehr oder weniger hoch ist.

Nachdem die Inspektions-, Aussetzungs-, Einspruchs- und Bewertungsprozesse abgeschlossen sind, genehmigen die Provinz- oder Bezirksdirektionen die ICMALs und senden sie bis zum Ende des Arbeitstages am 17. November 2023 an das Ministerium.

Die ICMAL-, Aussetzungs-, Inspektions- und Genehmigungsverfahren für die Zahlungsanträge, die bis zum 31. Dezember 2023 für die Wassernutzungsgebühr gestellt werden können, werden von den zuständigen Einheiten festgelegt, nach Abschluss der erforderlichen Arbeiten und Prozesse genehmigt und bis zum 31. Dezember 2023 an das Ministerium gesendet Ende des Arbeitstages am 9. Februar 2024.

Der Landwirt, der diesen Zuschlag beantragt, akzeptiert, dass die Zuzahlung gemäß den vom Ministerium festgelegten Modalitäten und Originalen erfolgt. Die Auszahlung erfolgt auf die im Namen der Landwirte eröffneten bzw. zu eröffnenden Konten bei den jeweiligen Filialen der Bank.

Das Kommuniqué trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

QUELLE: AA

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