Die Zentralbank legt den TL-Umrechnungsschwellenwert fest

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Die Republik Türkei (CBRT) hat die zusätzlichen Schwellenwerte für die Umrechnungspflicht von Einlagen/Beteiligungsfonds in Fremdwährungen für echte Personen auf Einlagen/Beteiligungskonten in türkischen Lira geändert.

Das „Kommuniqué von CBRT zur Änderung der Erklärung zur Errichtung von Wertpapieren“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend müssen Einlagen-/Beteiligungsgelder in türkischer Lira aus Einlagen-/Beteiligungsgeldern in Fremdwährung von echten Personen von den Banken gemäß den von der Zentralbank festgelegten Methoden und Grundsätzen berechnet werden, basierend auf den Rechnungslegungsstandards und Registrierungssystemen, denen Einlagen- und Beteiligungsbanken unterliegen Vorbehaltlich anzuwenden bis zum Berechnungsdatum vom 28. Juli 2023 (einschließlich). Entsprechend dem zusätzlichen Umrechnungskurs auf das Konto, ab dem Berechnungsdatum vom 26. Mai 2023, wenn in der entsprechenden Berechnung eine zusätzliche Umrechnung unter 10,00 Prozent erfolgt Nach Ablauf dieser Frist wird der fehlende Wertpapierbetrag gesperrt.

Ab dem 28. Juli 2023 wird bei Banken, die unter 30,00 Prozent liegen, eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von 10 Prozent des Einlagen-/Beteiligungsfondsbetrages im Nenner des zusätzlichen Umrechnungskurses bis zur Erreichung des jeweiligen Zwecks gesperrt.

Die Fazilitätsfrist beginnt am letzten Freitag des Monats nach dem Berechnungsdatum und endet am Tag vor dem letzten Freitag des sechsten Monats nach Beginn der Fazilität.

Diese Entscheidungen gelten nicht für Banken, deren Deviseneinlagen-/Beteiligungsfondsgröße unter dem von der Zentralbank festzulegenden Betrag liegt.

Freiheit

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