Die währungsgeschützten Einlagen überstiegen 2 Billionen Lira

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BRSA gab die Bankdaten für die Woche vom 28. April bekannt. Dementsprechend erreichte die Gesamtzahl der währungsgeschützten Einlagenkonten (KKM) mit dem Prestige der betreffenden Woche 2 Billionen 117 Milliarden 590 Millionen Lira und erreichte ihren neuen Höchststand.

In der Woche vom 28. April kam es zu einem Anstieg der KKM-Konten um 137 Milliarden 798 Millionen Lira. Nach den neuesten Informationen ist seit 16 Wochen in Folge ein Anstieg der KKM-Konten zu verzeichnen. Innerhalb von 16 Wochen gab es einen Anstieg der Konten um 747 Milliarden 581 Millionen Lira.

Das KKM-Interesse ist im Durchschnitt um über 20 Prozent gestiegen

Am 31. März wurde die Zinsobergrenze im KKM aufgehoben. Mit der Entscheidung blieb der Mindestzinssatz in KKM weiterhin beim Leitzins, während die Banken begannen, die Obergrenze festzulegen. Der KKM-Zinssatz, der vor dieser Entscheidung 11,5 Prozent betrug, stieg im Durchschnitt auf über 20 Prozent.

Mit der Wirkung dieser Entscheidung erreichte der Anstieg des KKM im April 416 Milliarden 527 Millionen Lira.

AUSNAHME VON DER KÖRPERSCHAFTSTEUER

Mit dem Beschluss des Präsidenten von letzter Woche sind schließlich Institutionen, die ihre Fremdwährungsvermögenswerte in ihren Bilanzen vom 31. März 2023 bis zum Jahresende auf währungsgeschützten Einlagen- und Beteiligungskonten anlegen und auf diesen Konten mit einer Laufzeit werthaltig verwerten, endgültig festgelegt von mindestens 3 Monaten, durften ihre Gewinne ebenfalls von der Körperschaftsteuer befreien.

Für diese Ausnahmen wurden bereits verschiedene Regelungen erlassen.

In diesem Zusammenhang konnte mit der gesetzlichen Regelung von der Ausnahmeregelung profitiert werden, wenn die Fremdwährungsvermögenswerte in den Bilanzen der Institute zum 30. März 2022 auf währungsgeschützten Konten bewertet werden.

In Fortführung dieser Regelung wurde mit den Beschlüssen des Präsidenten eine Ausnahme für die Bilanzen vom 30. Juni 2022, 30. September 2022 und 31. Dezember 2022 eingeführt.

VERLÄNGERT BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023

Darüber hinaus wurde die Frist für die Umrechnung von Fremdwährungen und Goldkontoguthaben in türkische Lira zum Umrechnungspreis im Rahmen der Unterstützung der Umstellung von Einlagen- und Beteiligungskonten in türkischer Lira bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Der Präsident wurde ermächtigt, die für Fremdwährungskonten in den Bilanzen vorgesehene Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, mit dem Prestige des Endes jedes diskontinuierlichen Steuer- oder Jahreskontoumsatzes bis zu diesem Datum.

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