Entscheidung zur Schließung von 24 Websites

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Der Kapitalmarktrat hat beschlossen, die erforderlichen rechtlichen Verfahren gemäß Artikel 99 Absatz 4 des Kapitalmarktgesetzes durchzuführen, um den Zugriff auf 24 Websites zu verhindern, auf denen nachweislich Hebeltransaktionen im Ausland für in der Türkei ansässige Personen durchgeführt werden.

Freiheit

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