Entscheidung zur Schließung von 24 Websites
Der Kapitalmarktrat hat beschlossen, die erforderlichen rechtlichen Verfahren gemäß Artikel 99 Absatz 4 des Kapitalmarktgesetzes durchzuführen, um den Zugriff auf 24 Websites zu verhindern, auf denen nachweislich Hebeltransaktionen im Ausland für in der Türkei ansässige Personen durchgeführt werden.
Freiheit